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Fachbereich Jugend und Soziales

Wirtschaftliche Hilfen

Pflegebedürftigkeit ist nicht in jedem Fall mit einem Heimaufenthalt verbunden. Unser Ziel ist es, durch ambulante Hilfen die vollstationäre Pflege hinauszuzögern, damit Sie so lange wie möglich in Ihrer eigenen Wohnung bleiben können. Nähere Informationen zu den verschiedenen Hilfeangeboten erhalten Sie durch die Mitarbeiterinnen der Pflegeberatung.

Wenn Sie in ihrem häuslichen Bereich auf pflegerische und/oder hauswirtschaftliche Unterstützung angewiesen sind und die Kosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sowie den Leistungen der Pflegeversicherung tragen können, stehen Ihnen Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen zu.
Anspruchsberechtigt können somit Nichtpflegeversicherte, Pflegeversicherte unterhalb der Pflegestufe I sowie Pflegeversicherte im Rahmen aufstockender Hilfen sein, denn in vielen Fällen reichen die Zahlungen der Pflegekasse nicht aus, um die gesamten Kosten des Pflegedienstes abzudecken.

Die Übernahme von Kosten eines Mahlzeitendienstes gehört nicht zu den Hilfen zur Pflege. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, können sie im Rahmen der Leistungen der Grundsicherung übernommen werden.

Sozialhilfe wird erst gewährt, wenn der Träger der Sozialhilfe konkrete Kenntnis von dem Hilfebedarf hat (§18 SGB XII). Da eine rückwirkende Kostenübernahme somit nicht möglich ist, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, bevor Sie einen Dienst beauftragen.

Neben den Leistungen der Pflegekasse ist – wie erwähnt – auch Vermögen zur Finanzierung der Kosten der Pflege einzusetzen. Beträge, die über 2.600 EUR liegen müssen zunächst zur Deckung der Kosten eingesetzt werden. Bei Ehepaaren erhöht sich der geschützte Betrag auf 3.214 EUR.

Für die Aufnahme von Anträgen sind nachstehende Unterlagen mitzubringen:

  • Nachweise über das gesamte Einkommen (z. B. Rentenmitteilungen, Bescheide über andere Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld, Zinseinkünfte)
  • Nachweise über Versicherungen (z. B. Lebens-, Sterbe-, Hausratversicherung), Gewerkschaftsbeiträge
  • Girokontoauszüge der letzten drei Monate
  • Vermögensnachweise der letzten zehn Jahre (z. B. Sparbücher, Festgelder, Wertpapiere, Immobilien)
  • Nachweise über geldwerte Rechte und Forderungen (z. B. Wohnrecht, Nießbrauch)
  • Mietbescheinigung (einen Vordruck schicken wir Ihnen gern zu)
  • ärztliche Bescheinigung über die notwendigen Hilfen oder
    Bescheid der Pflegekasse mit dem aktuellen Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
  • Schwerbehindertenausweis
  • Betreuerausweis oder Vorsorgevollmacht (falls vorhanden)
  • Name und Anschrift der Unterhaltspflichtigen (Kinder und Eltern)

 
Kontakt:
Fachbereich Jugend und Soziales – Materielle Hilfen für Senioren und Pflegebedürftige
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2080

Ansprechpartner
  • Buchstaben A-G, T
    • Frau Jonassohn, Zimmer: A.418, Telefon: 02331 207-3633
  • Buchstaben H, N, S, U-Z
    • Frau Rippel, Zimmer: A.420, Telefon: 02331 207-3612
  • Buchstaben I-M, O-R
    • Frau Eichler, Zimmer: A.419, Telefon: 02331 207-3730

Öffnungszeiten:
Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.
Am günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 9.30 Uhr