Kundenbüro Grunderwerb und Bauen
Das Kundenbüro für Grunderwerb und Bauen ist die zentrale Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hagen für vielfältige Beratungen und Auskünfte aus den Bereichen Geoinformation, LiegenschaftsKataster und Bauleitplanung.
Sie bekommen hier:
- Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster,
- Auskünfte und Auszüge aus dem Katasterarchiv,
- digitiale und anloge Auszüge aus den Geodaten der Stadt Hagen z.B. aus Luftbildern und dem Stadtplan,
- Auszüge und Nachdrucke von historischen Karten des Hagener Stadtgebiets,
- Auszüge und Erläuterungen aus der rechtsgültigen Bauleitplanung.
- Auch Veröffentlichungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hagen, wie der Grundstücksmarktbericht, der Mietspiegel, sowie die Bodenrichtwertkarte der Stadt Hagen liegen hier für Sie bereit.
Vermessungsstellen erhalten hier Ihre Vermessungsunterlagen.
Herzlich Willkommen im Kundenbüro
Um zu den im Kundenbüro anbotenen Produkten Informationen zu erhalten klicken Sie bitte einfach in der unten aufgeführten Liste auf ein Produkt.
Liegenschaftskataster
Bauleitplanung
Bescheinigungen
Landkarten
Luftbilder / Orthophotos
Vermessungsunterlagen
Informationen zum Online-Zugriff auf Vermessungsunterlagen nach § 2 Absatz 3 Nr. 5 VermWertGebO
Veröffentlichungen des Gutachterausschusses
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Gebühren
- Für die Daten des Liegenschaftskatasters fallen Gebühren nach der "Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung - VermWertGebO NRW)"
- Kommunale Karten und Daten
| - | Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hagen |
- Produkte des Gutachterausschusses
| - | Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hagen |
in der jeweils gültigen Fassung.
Eine ausführliche Kostenbeschreibung ist hier nicht möglich.
Auf Wunsch erteilen wir Ihnen gerne Gebührenauskünfte.
Bitte sprechen Sie mit uns.
Info / Kontakt
Besonderheiten / Befreiungen
Die Nutzung der Liegenschaftsdaten ist an den bei der Bestellung angegebenen Verwendungszweck gebunden. Die Erlaubnis für einen neuen oder geänderten Verwendungszweck erteilt die Vermessungsbehörde ggf. kostenpflichtig.
Das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren. Aus dem Grunde können neben den Eigentümern, Erbbauberechtigten, Notaren oder Banken nur Dritte eine Auskunft erhalten / beantragen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.
Gesetzliche Grundlagen:
- Vermessungs- und Katastergesetz
- Kommunalgesetze
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