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Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster


Kundenbüro Grunderwerb und Bauen

Das Kundenbüro für Grunderwerb und Bauen ist die zentrale Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hagen für vielfältige Beratungen und Auskünfte aus den Bereichen Geoinformation, LiegenschaftsKataster und Bauleitplanung.

Sie bekommen hier:

  • Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster,
  • Auskünfte und Auszüge aus dem Katasterarchiv,
  • digitiale und anloge Auszüge aus den Geodaten der Stadt Hagen z.B. aus Luftbildern und dem Stadtplan,
  • Auszüge und Nachdrucke von historischen Karten des Hagener Stadtgebiets,
  • Auszüge und Erläuterungen aus der rechtsgültigen Bauleitplanung.
  • Auch Veröffentlichungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hagen, wie der Grundstücksmarktbericht, der Mietspiegel, sowie die Bodenrichtwertkarte der Stadt Hagen liegen hier für Sie bereit.

Vermessungsstellen erhalten hier Ihre Vermessungsunterlagen.

 
Standort & Erreichbarkeit
Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
Kundenbüro Grunderwerb und Bauen
Berliner Platz 22
58089 Hagen

Tel.: 02331/207-5693
Fax: 02331/207-2482

 
Öffnungszeiten
Montag08:30 - 12:00 und 15:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 und 15:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen
 

Gebühren

  • Für die Daten des Liegenschaftskatasters fallen Gebühren nach der "Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung - VermWertGebO NRW)"

  • Kommunale Karten und Daten
    -  Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hagen

  • Produkte des Gutachterausschusses
    -  Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hagen

in der jeweils gültigen Fassung.

Eine ausführliche Kostenbeschreibung ist hier nicht möglich.
Auf Wunsch erteilen wir Ihnen gerne Gebührenauskünfte.
Bitte sprechen Sie mit uns. Info / Kontakt

 

Besonderheiten / Befreiungen

Die Nutzung der Liegenschaftsdaten ist an den bei der Bestellung angegebenen Verwendungszweck gebunden. Die Erlaubnis für einen neuen oder geänderten Verwendungszweck erteilt die Vermessungsbehörde ggf. kostenpflichtig.

Das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren. Aus dem Grunde können neben den Eigentümern, Erbbauberechtigten, Notaren oder Banken nur Dritte eine Auskunft erhalten / beantragen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Vermessungs- und Katastergesetz
  • Kommunalgesetze

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