Führung des Liegenschaftskatasters
Das Liegenschaftskataster ist der amtlicher Nachweis aller Grundstücke und Gebäude. Es besteht aus den Hauptbestandteilen Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbuch und dem Katasterzahlenwerk. Es ist das Basis- informationssystem für alle anderen raumbezogenen Fachdaten und wird in digitaler Form geführt.
Die Führung der Daten des Liegenschaftskatasters steht auf drei Säulen: neben den von dem Vermessungs- und Katasteramt selbst ermittelten und den von anderen Stellen (Grundbuchamt, Gemeinde, Finanzamt u.a.) mitgeteilten Angaben werden auch die bei den Vermessungen der sonstigen Vermessungsstellen (
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, behördliche Vermessungsstellen) angefallenen Daten in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Daten des Liegenschaftskatasters werden im Geobasisinformationssystem, bestehend aus Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbeschreibung, dokumentiert. Änderungen des Liegenschaftskatasters können sich in den Eigentümer-, Flurstücksangaben und auch in den Attributangaben, und somit sowohl in den Grundriss- und Punktinformationen der Liegenschaftskarte als auch in den Sachdaten der Liegenschaftsbeschreibung ergeben. Dementsprechend müssen die Daten im Automatisierten Liegenschaftsbuch und der Automatisierten Liegenschaftskarte fortgeführt werden. Über Änderungen des Liegenschaftskatasters werden die betroffenen Eigentümer und das Grundbuchamt mittels der sogenannten Fortführungsmitteilung informiert. Diese Fortführungsmitteilungen dokumentieren die Fortführung des Liegenschaftskatasters und sichern die Übereinstimmung der Nachweise des Liegenschaftskatasters mit dem Grundbuch.
Die Führung des Liegenschaftskatasters erfolgt unter Einsatz innovativer Verfahren und mit hoher technologischer Ausstattung. Das Liegenschaftskataster hat in den letzten Jahrzehnten eine seiner dynamischsten Entwicklungen erlebt, die mit seiner nahezu abgeschlossenen Digitalisierung der Liegenschaftsdaten ihren besonderen Ausdruck findet. Die derzeitigen getrennten digitalen Komponenten – Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB) und Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) – des Liegenschaftskatasters sollen zukünftig in das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem – ALKIS – überführt werden. Dadurch werden die Punkt- und Grundrissinformationen der ALK und die Sachdaten des ALB auf der Basis einer einheitlichen objektbasierenden Modellierung zu einem redundanzfreien Informationssystem ALKIS integriert. Das ALKIS zugrundeliegende Datenmodell wird auch vom Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem ATKIS verwendet. Damit ist eine gemeinsame Verwendung von ALKIS- und ATKIS-Daten, z.B. zum Zwecke der Überlagerung, der Verschneidung und der gemeinsamen Präsentation, komplikationslos möglich.
Ferner werden hier Strassenbezeichungen und Hausnummern bearbeitet.
Info / Kontakt
Informationen zu ...
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Gebühren
Für die Daten des Liegenschaftskatasters fallen Gebühren nach der
- Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung - VermWertGebO NRW und/oder der
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hagen
in der jeweils gültigen Fassung an.
Eine ausführliche Kostenbeschreibung ist hier nicht möglich.
Auf Wunsch erteilen wir Ihnen gerne Gebührenauskünfte.
Bitte sprechen Sie mit uns.
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Besonderheiten / Befreiungen
Das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren. Aus dem Grunde können neben den Eigentümern, Erbbauberechtigten, Notaren oder Banken nur Dritte eine Auskunft erhalten / beantragen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.
Die gesetzlichen Regelungen finden Sie hier:
Gesetze und Vorschriften
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