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Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster


Vergabe von Straßennamen und Hausnummern

Die Straßenbenennung als Ordnungsaufgabe der Stadt dient zusammen mit der Hausnummerierung der Schaffung einer amtlichen Lagebezeichnung als Teil einer eindeutigen Adresse. Ohne sie wäre das bebaute Stadtgebiet ein endloser Irrgarten, in dem sich niemand zurechtfinden könnte. Aber Straßennamen und Hausnummern erschließen das Stadtgebiet und ermöglichen die Orientierung.

Außerdem wird im Vermessungs- und Katasteramt die Widmung von Straßen bearbeitet.

Im Kartenserver kann man über das Suchkriterium "Straßensuche" alle gültigen Adressen finden.

Info/Kontakt
 
Standort & Erreichbarkeit
Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster,
Abteilung Liegenschaftskataster, Rathaus II,
Berliner Platz 22
58089 Hagen

Telefon: 02331 207-2651
Telefax: 02331 207-2482

 
Öffnungszeiten
Montag08:30 - 12:00 und 15:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 und 15:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

 

Straßenbenennungen

Wie kommen Hagens Straßen zu ihren Namen?

Straßennamen erzählen Geschichte und Geschichten. Sie erinnern an mehr oder weniger bedeutende, an bekannte oder im Stillen tätig gewesene Persönlichkeiten, weisen auf ehemalige Flurbezeichnungen hin oder berichten aus der Historie einer Stadt.

Die Benennung von Straßen ist eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. In Hagen entscheiden in aller Regel die Bezirksvertretungen über die Namen von Straßen, Wegen und Plätzen.

Wer Vorschläge für Straßennamen machen möchte, kann sich an die örtlich zuständige Bezirksvertretung oder an das Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster wenden. Die Vorschläge werden seitens der Verwaltung geprüft und mit einem Beschlussvorschlag und einer Begründung der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt. Vorschläge, die nicht sofort realisierbar sind, können auch in eine „Vorschlagsliste“ aufgenommen werden. Falls ein bestehender Straßenname geändert wird, gelten der alte und der neue Straßenname gleichzeitig für eine Übergangszeit von einem Jahr. Wenn dann das neue Straßennamensschild vor Ort angebracht wird, bleibt auch das alte Schild - rot durchgestrichen - noch für ein Jahr an seinem Platz.

Unter vielen Straßennamenschildern sind Erläuterungen zum Namen oder Hinweise zu entsprechenden Hausnummern angebracht. Das Amt führt das Verzeichnis der amtlichen Straßennamen und gibt auch Auskunft zur Herkunft, der Bedeutung und der Schreibweise von Straßennamen.



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Hausnummerierung

Neben dem Straßennamen ist die Hausnummer wichtigster Bestandteil der Lagebezeichnung einer Liegenschaft.

Für ihre Vergabe ist das Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster verantwortlich. Dabei werden die meisten Hausnummern mit der Genehmigung von Bauanträgen vergeben, bedürfen also keines besonderen Antrages. Alle Hauseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, die ihnen zugeteilten Hausnummern gut sichtbar und lesbar neben der Eingangstür anzubringen. Ist dieser Bereich von der Straße aus nicht erkennbar, so ist eine zusätzliche Hausnummer am Grundstückseingang anzubringen.

Zum schnellen Auffinden einer Liegenschaft sollte man sich folgende Regeln merken:

Gerade Hausnummern sind rechts
Ungerade Hausnummern sind links
Die Blickrichtung ist dabei immer mit dem Rücken zur Stadtmitte
Bei verzweigenden Straßen und/oder abgehenden Stichstraßen ist oftmals eine abweichende Nummerierung notwendig. Innerhalb des Promenadenrings ist die historische fortlaufende Nummerierung beibehalten worden.


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Gebühren
Die Gebühre richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die obige zuständige Stelle, um eine entsprechende Gebührenauskunft zu erhalten.


Info / Kontakt

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Besonderheiten / Befreiungen

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die obige zuständige Stelle.

Die gesetzlichen Regelungen finden Sie hier:

Gesetze und Vorschriften


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