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Umweltamt

 
Wärmepumpen - Erdwärmesonden

Erdwärmesonden sind eine Möglichkeit, die natürliche Wärme der Erde als regenerative Energiequelle zu erschließen. Dadurch können fossile Energieträger eingespart und der CO2 - Ausstoß verringert werden.



Der Bau und Betrieb einer Erdwärmesonde bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde.

Die Erlaubnis wird für einen Zeitraum von 25 Jahren erteilt.
Für die wasserrechtliche Erlaubnis ist eine Mindestgebühr von 100,00 € festgesetzt.


Bei der Planung und Erstellung von Wärmepumpenanlagen sind die entsprechenden Gesetze (WHG und LWG), Schutzgebietsverordnungen, DIN-Vorschriften, DVGW-Richtlinien und die VDI Richtlinie 4640 zu berücksichtigen.


Hinweis:

Bohrungen, mit mehr als 100 Meter Tiefe, sind bei der Bezirksregierung Arnsberg und beim Geologischen Dienst anzuzeigen.


Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Goebenstr. 25
44135 Dortmund

Geologischer Dienst
De-Greif-Str. 195
47707 Krefeld
www.gd.nrw.de

Formular

Antrag für eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Bau und Betrieb einer Wärmepumpenanlage
(wird hier zur Verfügung gestellt!)
 
Kontakt

Genehmigungsverfahren
Hanka Bierwagen
Telefon: 02331 207 2851
E-Mail Kontakt

Beratung zur Förderung
Hans Joachim Wittkowski
Telefon: 02331 207 3763
E-Mail Kontakt