Lärmschutz
Viele Menschen fühlen sich durch Lärm nicht nur belästigt sondern massiv gestört. Die meisten von ihnen durch den Straßenverkehr. Aber auch der zunehmende Fluglärm (auch in Hagen) und der Freizeitlärm führen immer wieder zu Beschwerden.
Da bestehende Lärmbelastungen in vielen Fällen nur mit viel Aufwand zu verbessern sind, ist der vorsorgende Lärmschutz sehr wichtig. In der Bauleitplanung wird deshalb immer geprüft, ob die geplante Nutzung auf der vorgesehenen Fläche realisiert werden kann. D.h. ist die Fläche nicht soweit durch Lärm belastet, dass z.B. eine Wohnbebauung nicht mehr möglich ist. Im Falle eines geplanten Gewerbegebietes wird geprüft, ob die schon bestehende Nutzung unter dem Aspekt Lärmschutz mit dem Gewerbegebiet verträglich ist. Bei einer Straßenplanung wird der erforderliche Lärmschutz der vorhandenen Wohngebäude geprüft, und z.B. durch den Bau eines Lärmschutzwalles, aber auch durch Lärmschutzfenster gewährleistet.
Um sich über grundlegenden Lärmsituation in Hagen zu informieren, bedienen Sie sich bitte den Auswertungen des Landesumweltamtes, die Sie
hier einsehen können. Es handelt sich um Karten und textliche Erläuterungen zum Thema.