Artenschutz für heimische Tiere und Pflanzen
Die Aufgaben des Artenschutzes dienen dem Schutz und der Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt in ihrer natürlich und historisch gewachsenen Vielfalt. Der Artenschutz umfasst den Schutz wildlebender Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, den Schutz vor Beeinträchtigungen durch menschlichen Zugriff, die Ansiedlung von verdrängten Tieren und Pflanzen, den Schutz von Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten und die Ahndung von Verstößen gegen die entsprechenden Vorschriften. Zu weiteren Aufgaben zählen auch die Genehmigung und Kontrolle von Tiergehegen und die Beratung bei verletzt aufgefundenen und pflegebedürftigen Wildtieren.
Aus den Aufgaben des Washingtoner Artenschutzübereinkommens werden besonders geschützte Pflanzenarten aus aller Welt im Handel kontrolliert. Selbstverständlich berät die untere Landschaftsbehörde Schulen, Verbände und interessierte Bürger und gibt regelmäßig Informationen an die Öffentlichkeit heraus.
Ansprechpartner Artenschutz für heimische Tiere und Pflanzen:
- Bezirk Nord-West: Ria Tommack Tel. 02331 207-3855
- Bezirk Nord-Ost: Susanne Müller, Tel.: 02331 207-5898
- Bezirk Süd-West: Kai Gockel, Tel.: 02331 207-2773
- Bezirk Süd-Ost: Harald de Vries, Tel.: 02331 207-2904
Artenschutz für exotische Tiere
Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1975 sind auch exotische Tiere gefährdeter Arten unter besonderen Schutz gestellt. Hier handelt es sich insbesondere um Haltungen bei Privatpersonen, in Zoogeschäften und in Zoo- und Zirkusunternehmen, die daneben auch noch nach dem Tierschutzgesetz genehmigungspflichtig sind.
Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens enthält alle von der Ausrottung bedrohten Arten, die durch den Handel beeinträchtigt werden (können). Daher ist der Handel verboten oder nur in Ausnahmefällen zugelassen.
Anhang II enthält Arten, die von der Ausrottung bedroht werden können, wenn der Handel nicht streng reglementiert wird.
Anhang III führt Arten auf, die in ihrem Lebensraum einer Regelung unterliegen, um ihre Ausbeutung zu verhindern.
Die im Artenschutzübereinkommen gelisteten exotischen Tierarten unterliegen je nach Anhang der sog. Cites-Bescheinigungspflicht bzw. der Meldepflicht an die Artenschutzbehörde (Umweltamt). Von hier aus werden auch Beratungen und im Verdachtsfall Tierhaltungskontrollen durchgeführt, um die artgemäße Haltung der Tiere sicher zu stellen. Deutlich zeigt sich hier der Zusammenhang zwischen Tierschutz und Artenschutz, die zum Wohle der in Gefangenschaft gehaltenen Wildtiere untrennbar miteinander verbunden sind.
Ansprechpartner Artenschutz für exotische Tiere:
- Tierarzt Wolfram Bell Tel. 02331 207-2395