Umweltamt


Tierschutz
Tiere sind Mitgeschöpfe des Menschen.
Das Leben und Wohlbefinden der Tiere muss der Mensch aus dieser Verantwortung heraus schützen.
So sieht es auch das Tierschutzgesetz.
Dieser wichtige Grundsatz ist gleich im ersten Paragraphen des Gesetzes verankert. Eine weitere - eigentlich selbstverständliche - Vorschrift wird im Paragraph 1 hinzugefügt: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen".
Diesen Grundsätzen des Tierschutzgesetzes sind alle Mitarbeiter/Innen des Umweltamtes / Stabsstelle Tierschutz besonders verpflichtet; sie dienen als Richtschnur für deren täglichen Einsatz im Bereich Tierschutz.
Dabei handelt es sich um ein breites Spektrum verschiedenster Tätigkeiten:
- Im Vordergrund stehen behördliche Überprüfungen von Tierhaltungen
Überprüfungen werden entweder als Routinekontrollen durchgeführt, wenn Tierhaltungen per se der regelmäßigen Überwachung durch die Veterinäre unterliegen (wie z.B. Nutztier- und Pferdehaltungen). Oder es gehen Hinweise aus der Bevölkerung über offensichtliche Missstände ein, die dann eine Verdachtskontrolle nach sich ziehen. Zu den von uns verfolgten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zählen u.a. Vernachlässigung von Tieren oder Einsatz verbotener technischer Hilfsmittel zur Erziehung von Tieren.
Die folgenden Bilder zeigen negative Fälle von Hundehaltungen:
Da die Mitarbeiter des Amtes natürlich nicht die Bedingungen aller Tierhaltungen im Stadtgebiet gleichzeitig überblicken können, sind sie hier besonders auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.
Tierschutzbeschwerden
Auch Sie können etwaige Tierschutzbeschwerden an das Umweltamt / Stabsstelle Tierschutz richten:
Heimtiere (Hunde, Katzen, exotische Tiere, Kleinsäuger etc.)
- Telefon: 02331 207-2395
- Fax: 02331 207-2469
- Schriftliche Eingabe: Rathausstr. 11, 58095 Hagen.
Nutztiere (Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Geflügel etc.)
- Telefon: 02331 207-3112
- Fax: 02331 207-2469
- Schriftliche Eingabe: Rathausstr. 11, 58095 Hagen.
Ihre Angaben sowie Namen und Adresse unterliegen dem Datenschutz und werden auf Wunsch selbstverständlich vertraulich behandelt. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Beratung
Die Beratung von Tierbesitzern stellt einen weiteren Schwerpunkt dar. Sie geht über die rechtlichen Mindestanforderungen an Tierhaltungen hinaus.
Expertengremien haben Gutachten erarbeitet und Leitlinien zur artgerechten Tierhaltung festgelegt. Einen Überblick über die im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) erstellten Gutachten und Leitlinien erhalten Sie auf den
Internet-Seiten des BML . Auf Anfrage stellen wir Interessenten gerne einzelne Broschüren zur Verfügung.
Eine Beratung beinhaltet ferner Hinweise zur Gesunderhaltung der Tiere (Fütterung, Impfung oder Parasitenvorbeuge).
Zur Errichtung von Tierhaltungen bieten wir Informationen bei der Planung von Baumaßnahmen zur tierartgerechten Unterbringung. Hierdurch wird gewährleistet, dass Neubauten auf dem neuesten tierschutzrechtlichen Stand sind. Beispiele hierfür sind die Errichtung von Pferdeställen, Wildgehegen und Hundezwingern.
Tierschutzrechtliche Genehmigungen
Tierschutzrechtliche Genehmigungen (§11-Erlaubnis) werden direkt vom Umweltamt / Stabsstelle Tierschutz erteilt. Diese Genehmigungen sind z.B. erforderlich für
- Versuchstierzuchten
- Tierheime
- Tierpensionen
- Zoologische Gärten
- Stätten zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken
- Tierbörsen
- gewerbsmäßige Tierzüchter und –halter (Ausnahme landwirtschaftliche Nutztiere)
- Viehhändler
- Tiertransporteure
- Zoohandlungen
- Reit- und Fahrbetriebe
- Zirkusbetriebe
- Betriebe zur Schädlingsbekämpfung.
Eine §11-Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten sowie geeignete Räumlichkeiten verfügt.
Nähere Informationen erhalten Sie:
Heimtiere (Hunde, Katzen, exotische Tiere, Kleinsäuger etc.)
Telefon: 02331 207-2395
Fax: 02331 207-2469
Schriftliche Anfrage: Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Nutztiere (Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Geflügel etc.)
Telefon: 02331 207-3112
Fax: 02331 207-2469
Schriftliche Anfrage: Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Betriebe, die eine §11-Erlaubnis erhalten haben, unterliegen - wie die landwirtschaftlichen Betriebe mit Nutztieren und die Pferdehaltungen - der Aufsicht durch die Veterinäre.
Der für den Tierschutz bei Heimtieren zuständige Tierarzt führt die entsprechende Fachaufsicht über das Tierheim aus.
Tiertransporte gehen mit einer plötzlichen Änderung der Umweltfaktoren einher und stellen für die Tiere mitunter eine große Belastung dar. Es muss daher darauf geachtet werden, dass durch den Transport den Tieren keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Der gewerbliche Transport ist an eine §11-Erlaubnis geknüpft.
Das Schlachten von Tieren setzt voraus, dass die Tiere vorher betäubt wurden. Das Schlachten von Einhufern, Wiederkäuern, Schweinen, Kaninchen oder Geflügel darf im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit nur von Personen ausgeführt werden, die über eine Sachkundebescheinigung verfügen. Die Bescheinigung wird vom Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz ausgestellt. Informationen hierzu erhalten Sie unter der Telefonnummer (02331) 207-3111.
- Regulieren von Beständen verwilderter Haustiere
Stadttaubenproblematik
Im Umweltamt werden Konzepte zur tierschutzgerechten Reduzierung der Stadttaubenpopulation erarbeitet. Hierzu gehören die Einrichtungen betreuter Taubentürme oder Taubenschläge, die den Zugriff auf die Gelege der Tauben ermöglichen, um die Eier gegen Gipseier auszutauschen. Durch gezielte Fütterung werden die Tauben in Bereiche gelockt, die eine geringe Frequentierung durch die Bürger der Stadt aufweisen. Auf diese Art wird die Belästigung der Besucher der Stadt verringert und durch die artgerechte Nahrungsaufnahme der Taubenbestand für die menschliche Gesundheit unbedenklich gehalten. Für nähere Informationen rufen Sie bitte die Telefonnummer 02331 207-2395 an.
Bei weitergehendem Interesse zur Stadttaubenproblematik können Sie hier auch ein PDF-Dokument zum Thema herunterladen!
Weitere Ziele der Mitarbeiter des Umweltamtes / Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes sind die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Belange des Tierschutzes und die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Vereinen z.B. bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.
Mit Tierschutzproblemen verquickt sind häufig auch Fragen des
Artenschutzes .
Ansprechpartner im Umweltamt / Stabsstelle Tierschutz der Stadt Hagen:
Nutztiere:
- Dr. Esser, Tierarzt Tel. 02331 207-3112
Heimtiere / Exoten:
- Wolfram Bell, Stadttierarzt Tel. 02331 207-2395
Verwaltung:
- Martin Storkmann, Tel. 02331 207-2625
- Susanne Maiworm, Tel. 02331 207-4846
Städtisches Tierheim
Natorpstr. 40
Stefanie Ackermann, Tel. 02331 25454
Öffnungszeiten
Mo.14.00 - 16.00 Uhr
Di. 14.00 - 18.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 14.00 - 18.00 Uhr
Fr. 11.00 - 12.00 Uhr
Sa. 10.00 - 12.00 Uhr (keine Tierabgabemöglichkeit)
So. und Feiertags geschlossen
Ausführzeiten für Tierheimhunde auch darüber hinaus