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Umweltamt
Abwasserbeseitigungspflicht
Bearbeitung von Anträgen auf Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht (private Sickergruben).
Standort & Erreichbarkeit
Umweltamt, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde,
Verwaltungshochhaus,
Rathausstr. 11, 9.Etage,
Ihr Ansprechpartner:
Herr Westerhoff
Telefon: 02331 207-3936
Telefax: 02331 207-2469
Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Samstag
nach Vereinbarung
Sonntag
nach Vereinbarung
interne Linksammlung
Umweltamt: Gewässerschutz
Besonderheiten / Befreiungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die obige zuständige Stelle.