Dienstleistungen
Die Bezirksvertretung ist für alle Belange ihres Stadtbezirkes zuständig (Allzuständigkeit im Stadtbezirk), - soweit der Rat nicht zuständig ist.
Die Bezirksvertretungen sind durch die kommunale Neugliederung in Nordrhein-Westfalen mit in die Gemeindeordnung aufgenommen worden. Es sollen nicht weniger als drei und nicht mehr als zehn Stadtbezirke geben. Für jeden dieser Stadtbezirke wird eine Bezirksvertretung gebildet, die aus elf bis neunzehn Mitgliedern bestehen darf und wie der Rat auf fünf Jahre gewählt wird.
In Nordrhein-Westfalen besteht nach § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung NW für kreisfreie Städte die Pflicht ihr Gebiet in Stadtbezirke einzuteilen.