Jagdsteuer
Gebühren
Seit dem 01.04.1996 betrug der Steuersatz 40 % des Jagdwertes. Die Steuer wird aufgrund des Gesetzes zur Abschaffung der Jagdsteuer vom 30.6.2009 in Teilschritten verringert und schließlich abgeschafft (in 2010 nur noch 32%; in 2011 noch 22%; in 2012 noch 12%; ab 2013 keine Jagdsteuer mehr). Die seit 2010 neue Regierung plant eine erneute Einführung der Jagdsteuer.
Besonderheiten / Befreiungen
Jagdsteuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder durch Dritte ausüben lässt. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem im Einzelfall vorliegenden Jagdwert.
Satzung
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Finanzen und Controlling
Bereich Steuern
Sachgruppe Grundbesitzabgaben / Hundesteuer
Rathaus I, Verwaltungshochhaus, 13. Etage
Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung