Bestattung Alleinstehender (Anordnung)
Anordnen der Bestattung von verstorbenen Personen ohne Angehörige. Verstorbene ohne Angehörige müssen zur Gefahrenabwehr zeitnah bestattet werden. Daher übernimmt das Ordnungsamt eine Bestattung, wenn kurzfristig keine Angehörigen zu ermitteln sind oder Angehörige die Bestattung verweigern. Zum Kostenersatz werden später ermittelte oder bestattungsunwillige Angehörige nach der Bestattung herangezogen.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Zentraler Außendienst -
Böhmerstr. 1 (2. Etage), 58095 Hagen
Telefon: 02331 207-4859
Telefax: 02331 207-2747
Öffnungszeiten
Montag | 14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |