Bestattung Alleinstehender (Anordnung)

Anordnen der Bestattung von verstorbenen Personen ohne Angehörige. Verstorbene ohne Angehörige müssen zur Gefahrenabwehr zeitnah bestattet werden. Daher übernimmt das Ordnungsamt eine Bestattung, wenn kurzfristig keine Angehörigen zu ermitteln sind oder Angehörige die Bestattung verweigern. Zum Kostenersatz werden später ermittelte oder bestattungsunwillige Angehörige nach der Bestattung herangezogen.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Zentraler Außendienst -

Böhmerstr. 1 (2. Etage), 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4859

Telefax: 02331 207-2747

Öffnungszeiten

Montag14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Freitag08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen