Feuerwerksartikelkauf

Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen für den Kauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II in der Zeit vom 1.1. bis 28.12. incl. der Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Abbrennen in der Zeit vom 2.1. bis 30.12.



Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Formloser Antrag.
  • Der Antrag wird aus ordnungsbehördlicher Sicht beurteilt. Die Bearbeitunsdauer beträgt ca. 1 Woche.

Gebühren

  • 50 Euro

Besonderheiten / Befreiungen

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle empfohlen.

Feuerwerksgenehmigung

Genehmigung eines Feuerwerkes der Klassen III und IV (große Feuerwerke z.b. Kirmes)


Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle empfohlen.

Sprenganzeige

Entgegennahme von Sprenganzeigen und evtl. Erteilung von Auflagen


Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der Dienstleistung ist der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle erforderlich.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Zentraler Außendienst -

Böhmerstr. 1 (2. Etage), 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4859

Telefax: 02331 207-2747

Öffnungszeiten

Montag14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Freitag08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen