Feuerwerksartikelkauf
Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen für den Kauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II in der Zeit vom 1.1. bis 28.12. incl. der Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Abbrennen in der Zeit vom 2.1. bis 30.12.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Formloser Antrag.
- Der Antrag wird aus ordnungsbehördlicher Sicht beurteilt. Die Bearbeitunsdauer beträgt ca. 1 Woche.
Gebühren
- 50 Euro
Besonderheiten / Befreiungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle empfohlen.
Feuerwerksgenehmigung
Genehmigung eines Feuerwerkes der Klassen III und IV (große Feuerwerke z.b. Kirmes)
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle empfohlen.
Sprenganzeige
Entgegennahme von Sprenganzeigen und evtl. Erteilung von Auflagen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der Dienstleistung ist der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle erforderlich.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Zentraler Außendienst -
Böhmerstr. 1 (2. Etage), 58095 Hagen
Telefon: 02331 207-4859
Telefax: 02331 207-2747
Öffnungszeiten
Montag | 14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |