Einhaltung der Gebietsordnung / Stadtordnungsdienst (SOD)

Einhaltung der Gebietsordnung


Stadtordnungsdienst

Die im Rahmen der Stadtordnung eingesetzten Mitarbeiter nehmen Außendienstaufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahr. Ihre Befugnisse erstrecken sich auf die Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit. Die Aufgabenbereiche umfassen ein breites Spektrum mit sehr unterschiedlichen Regelungsfeldern (z.B. Überwachung der Regelungen der städt. Gebietsordnung, der Straßenreinigungssatzung, der Abfallsatzung, der Sondernutzungssatzung, des Ordnungswidrigkeitengesetzes, des Landeshundegesetzes).


Die Mitarbeiter können ordnungsrechtliche Maßnahmen anordnen und durchsetzen. Sie sind mit hoheitsrechtlichen Befugnissen ausgestattet und können Ordnungsverstöße bei festgestellten ordnungswidrigen Zuständen z.B. durch Erhebung von Verwarnungsgeldern vor Ort ahnden s. Verwarngeldkatalog. Die Ordnungskräfte haben im Grunde dieselben Befugnisse wie ein Polizeibeamter, außer z.B. der Waffengewalt und der Möglichkeit des Eingriffs in den fließenden Verkehr. Sie sind mit Dienst-Handys ausgestattet, so dass bei Bedarf in aktuelle Geschehensabläufe sofort eingegriffen werden kann. Die Einsätze werden vom Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung koordiniert und gesteuert.


Ausgangsposition und Ziel des SOD ist es, einerseits das Sicherheitsgefühl der Bürger in städtischen Problembereichen durch regelmäßige Präsens von Mitarbeitern der Stadt und von Polizeibeamten zu stärken, andererseits aber auch konsequent vor Ort auf Rechtsverstöße zu reagieren. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass durch das gemeinsame Auftreten von Beamten der Polizei und der Ordnungsbehörde eine Akzeptanz erreicht wird, die nicht nur das subjektive Sicherheitsempfinden des Einzelnen stärkt, sondern auch -unbestritten- die objektive Sicherheitslage beeinflusst (Akzeptanz durch Präsens).


Die Ordnungsamtsmitarbeiter sind in erkennbarer Kleidung, d.h. in blauer Uniform mit auf der Kleidung angebrachtem Stadtwappen, im Schichtdienst - auch am Wochenende - unterwegs. Durch die erkennbare Kleidung wird die Präsens der Ordnungsbehörde in der Öffentlichkeit, neben den uniformierten Polizeibeamten, deutlich dokumentiert.


Die Ordnungskräfte haben vorrangig die Aufgabe, für die Einhaltung der städtischen Gebietsordnung und anderer relevanter Regelungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung Sorge zu tragen. Insbesondere auf das ordnungsgemäße Verhalten von Personen oder Personengruppen im öffentlichen Straßenraum, zu denen u.a. illegale Abfallentsorger, "Kippen-Schnipper", Taubenfütterer, uneinsichtige Hundehalter, wilde Händler, Gehwegverschmutzer, die allgemeine öffentliche Ordnung störende Zeitgenossen (z.B. lärmende, pöbelnde oder aggressiv bettelnde Personen) sowie öffentliche Trinker zählen, wird hin-bzw. eingewirkt.



Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Zentraler Außendienst -

Böhmerstr. 1 (2. Etage), 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4859

Telefax: 02331 207-2747

Öffnungszeiten

Montag14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Dienstaggeschlossen
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Sonntaggeschlossen