Stadtsauberkeit

Meldung von Verunreinigungen und Müllablagerungen


Die Stadtsauberkeit ist uns wichtig:

  • Unter der Serviceline 02331 207-3333 oder per E-mail an stadtsauberkeit@stadt-hagen.de können Sie Verunreinigungen melden
    Wir leiten Ihre Angaben an die zuständigen Stellen weiter
Gesamtstädtisches Konzept Stadtsauberkeit:

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Autowracks

Im Hagener Stadtgebiet werden pro Vierteljahr ca. 250 Kraftfahrzeuge unterschiedlichster Art, die nicht mehr zum Straßenverkehr zugelassen sind, abgestellt und in der Stadt zurückgelassen.



Ein nicht zugelassenes Fahrzeug, welches ordnungswidrig im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt ist, wird erfasst und mit einem deutlich sichtbaren Hinweis (grüner Aufkleber) versehen. Der/Die Eigentümer*in wird damit aufgefordert, das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.

ABER: Wird das Fahrzeug ohne vorliegende Zulassung gefahren, stellt dies einen deutlichen Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung dar!


Abgemeldete Fahrzeuge von denen eine Gefahr ausgehen könnte werden sofort entfernt.


Verbleibt das Fahrzeug trotz Aufforderung im öffentlichen Verkehrsraum, wird ein Abschleppunternehmen beauftragt, das abgemeldete Fahrzeug von dem bisherigen Standort auf einen Betriebshof zu bringen.

Der/Die Eigentümer*in wird entsprechend ermittelt und darüber informiert, dass er/sie, innerhalb einer Frist die Möglichkeit hat, sein/ihr Fahrzeug bei dem Abschleppunternehmer abzuholen.


Erfolgt eine Abholung des Fahrzeuges bei dem Abschleppunternehmen nach Ablauf der Frist nicht, so wird das Fahrzeug, ohne weitere Benachrichtigung, entsorgt.

Auto abmelden und einfach auf die Straße stellen?

So einfach ist das leider nicht, denn ein Fahrzeug, das nicht angemeldet ist

- darf im öffentlichen Verkehrsraum nicht bewegt/gefahren werden


- darf im öffentlichen Verkehrsraum nicht abgestellt werden


- darf also grundsätzlich nicht auf öffentlichen Flächen oder außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile abgestellt werden


- gilt nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz als Abfall.


Allein für das Abschleppen und Zwischenparken werden mehrere hundert Euro fällig, hinzukommen noch entsprechend weitere Gebühren. Hohe Kosten, die notfalls auch von dem Ordnungsamt zwangsvollstreckt werden.



Das künftige Schicksal des abgemeldeten Fahrzeuges steht noch nicht fest?

- Die Suche nach einem Käufer läuft noch

- Das Auto wurde gerade erst gekauft und auf einem Trailer herangeschafft und bisher noch nicht angemeldet

- Es handelt sich um einen Camper, der nur im Sommer genutzt wird

- Es ist ein Oldtimer, der auf seine Restaurierung wartet

- Der/Die Eigentümer*in kann sich z. Zt. den TÜV, die notwendigen Reparaturen oder Steuer und Versicherung nicht leisten


Dann gibt es folgende Möglichkeiten:

- Das Fahrzeug auf privaten Grundstücken oder in einer Garage abstellen

- Für Oldtimer, Saisonfahrzeuge oder Camper gibt es besondere Unterstellhallen

- Bei angemieteten Stellplätzen oder Garagen muss der Eigentümer entscheiden, ob er ein abgemeldetes Fahrzeug dort duldet


Soll das Fahrzeug verkauft werden, kann mit dem Abmelden unter Umständen bis zum endgültigen Verkauf gewartet werden. Sobald der neue Eigentümer das Fahrzeug umgemeldet hat, darf das Fahrzeug auf öffentlichem Grund parken.

Handelt es sich um ein nicht mehr verkehrstüchtiges Fahrzeug sollte das Fahrzeug bei einem Entsorgungsfachbetrieb der Verwertung zugeführt werden.


Unterschied abgelaufener TÜV / abgemeldetes Kfz


Deutlich abzugrenzen von nicht zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen, sind Fahrzeuge, deren TÜV abgelaufen ist.

So lange die Versicherung bezahlt wird, erlischt nicht automatisch auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, vorausgesetzt, es geht keine Gefährdung von dem Auto aus.

Ein Fahrzeug kann aufgrund von Mängeln, § 5 FZV oder wegen fälliger HU, § 29 StVZO i. V. m. § 5 FZV, erfasst und entstempelt werden. Der Gesetzgeber gibt dabei keine Grundlage zur Außerbetriebssetzung. Diese Fahrzeuge werden mit einem roten Aufkleber (siehe Bild) gekennzeichnet. Durch den roten Aufkleber wird das Kennzeichen entsiegelt und eine Weiterfahrt des Kfz untersagt. Daraufhin ist eine Mängelbeseitigung bzw. HU für den/ die Halter:in zwingend notwendig.


Aufkleber bei nicht zugelassenen Fahrzeugen
Aufkleber bei Kfz, deren TÜV abgelaufen ist

Meldungen über abgemeldete Kfz reichen Sie bitte über den städtischen Mängelmelder ein.


Sie können dafür auch die HagenApp nutzen, die Sie hier finden:

https://play.google.com/store/apps/details?id=de.hagen.app

https://apps.apple.com/de/app/id1501682568


Ansprechpartnerinnen erreichen Sie per E-Mail oder telefonisch


E-Mail: ordnungsamt@stadt-hagen.de


Frau Homburg: Tel: 02331 207 4508

Frau Kühl: Tel: 02331 207 4932

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Ratten sind dämmerungs- und nachtaktive Tiere. Ein Auftreten - an der Oberfläche auf freien und offenen Plätzen - sowie bei Tageslicht deutet auf einen starken Befall hin. Da Ratten Krankheitskeime auf Menschen übertragen können, ist es dringend notwendig, einen akuten Befall zu stoppen.

Durch das Wühl- und Nageverhalten der Tiere drohen massive materielle Schäden an baulichen Einrichtungen, Möbeln, Leitungen, Mauerwerk, Holzwänden, Kabelisolierungen, Dämmstoffen, Rohren und sonstigem.

In erster Linie ist die umweltgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung des Mülls ausschlaggebend für die Vorbeugung!

Alles Wichtige rund um das Thema Entsorgung sowie entsprechende Broschüren und Flyer (auch in verschiedenen Sprachen) finden Sie unter:

https://www.heb-hagen.de/rund-um-den-muell/broschueren-und-flyer.html




Bio-/Restmülltonne

Bio- und Restmülltonnen sind geschlossen im Hinterhof oder Keller des Anschlusspflichtigen aufzubewahren. Überprüfen Sie ggfls. die für Sie benötigte Behältergröße - Regelvolumen von 20 Liter pro Person und Woche. Passen Sie ggfls. ebenso die Leerung, je nach Bedarf, wöchentlich oder 14-täglich an und wenden Sie sich in diesem Fall bitte an das Kundenbüro des HEB.


Wertstoffabfälle (gelber Sack)

Ratten werden auch von Wertstoffabfällen angezogen, da sich an diesen noch Essensreste befinden. Wenn man die „gelben Säcke“ nun im Freien, der Garage oder dem Gartenhäuschen lagert, werden die Nagetiere durch den Geruch der Speisereste angezogen. Deshalb sollte stets darauf geachtet werden, dass diese Säcke bis zu ihrer Abholung in einem geschlossenen Raum gelagert werden (es bietet es sich an, die Wertstoffe vor der Entsorgung zu reinigen).


Haustiere

Futter ist verschlossen und unzugänglich aufzubewahren. Mangelnde Sauberkeit in Tierstallungen und Käfigen begünstigt einen Rattenbefall.


Grün- und Gehölzpflege

Ein regelmäßiger Rückschnitt von stark wuchernden Sträuchern und Boden-Deckern ist häufig sehr hilfreich, um dem Befall entgegenzuwirken.


Kompost

Dieser bietet oft eine große Menge an Nahrung, aber auch Schutz vor Kälte im Winter, da die Verwesungsprozesse der Abfälle Wärme erzeugen. Um einem Rattenbefall vorzubeugen ist es daher wichtig, dass darauf geachtet wird, welche Küchenabfälle in den Kompost gehören.

Unbedenkliche Abfälle sind: Obst- und Gemüsereste, verwelkte Schnittblumen, Laub, geschnittener Rasen, geschnittene Sträucher- oder Baumreste (zerkleinert), Kaffeesatz.

Folgende Dinge sollten Sie auf keinen Fall kompostieren: Fleisch- und/oder Fischreste, gekochte Speisereste, Wurst, Käse, Getreideprodukte (Brötchen, Brot, Nudeln, usw.)

Sollte im Kompost ein Befall festgestellt werden, sollte der Kompost sofort umgesetzt und die reife Komposterde im Garten verteilt werden. Das Nest ist zu entfernen. Ein neuer Komposthaufen ist möglichst an einer anderen Stelle im Garten aufzusetzen. Hilfreich ist es, einen geschlossenen Kompost mit einem engmaschigen Metallgitter am Boden zu verwenden, damit die Nager nicht eindringen können. Eine regelmäßig gepflegte Kompostierstelle wird von Ratten gemieden. Zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) sollten sie Ihren Komposthaufen umsetzen.


Vogelfutter

Am besten eignet es sich, eine Futterstelle hängend an einer Decke anzubringen, so dass die Ratten keine Chance haben diese zu erreichen. Das auf den Boden gefallene Vogelfutter sollten Sie regelmäßig entfernen. Es gilt zu bedenken, dass Ratten gute Kletterer sind – das übliche Aushängen an Bäumen und Sträuchern erachtet sich nicht als geeignet.


Sonstiges

Entsorgen Sie grundsätzlich keine Nahrungs-/Speisereste über die Kanalisation (Toilette und/oder Spüle). Dies ist unzulässig und lockt Ratten an.

Füttern Sie keine Tauben, Enten, Fische oder anderen freilebenden Tiere. Achten Sie im Freien darauf, ihre Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.

Verschließen sie nicht dicht schließende Türen oder Tore mit sogenannten Nylon-Bürstenstreifen oder Gummilippen. Sichern Sie Fenster, Türen und Lüftungsöffnungen durch stabile Gitter mit geringer Maschenweite (nicht größer als 18 mm). Verschließen Sie Durchbrüche von Versorgungsleitungen mit Steinwolle oder engmaschigem Maschendraht und zudem mit Zementmörtel. Durch den Einbau von Rückstauklappen in die Abflusssysteme kann das Eindringen von Ratten verhindert werden.


BEFALL ERKENNEN

Einen Rattenbefall erkennt man u. a. an Erdhöhlen, Gang- systemen und Löchern (siehe Bild) die darauf hinweisen, dass sich ein Rattennest im Kompost, Gebäude oder Garten befinden könnte. Ratten-Exkremente verursachen einen starken, stechenden Geruch.


BEFALL IM ÖFFENTLICHEN RAUM

Sie haben eine Vielzahl von Ratten auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Flussufern oder im öffentlichen Kanalnetz gesehen?

Dann melden Sie einen Befall bitte über den städtischen Mängelmelder, per E-Mail an ordnungsamt@stadt-hagen.de, per Brief oder telefonisch.

Die Stadt Hagen trägt dafür Sorge, dass die Rattenbe-kämpfung im öffentlichen (städtischen) Raum durch einen extern beauftragten Schädlingsbekämpfer angegangen wird.

BEFALL AUF PRIVATEN GRUNDSTÜCKEN

Die Stadt Hagen übernimmt die Rattenbekämpfung nicht auf privaten Grundstücken und oder in privaten Immobilien.

Zur Durchführung von Maßnahmen sind die Grundstück-eigentümer*innen oder sonstigen Grundstückberechtigten verpflichtet. Die Verantwortlichkeit des Grundstücks-eigentümers und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind im Infektionsschutzgesetz geregelt.

Wenden Sie sich bitte in erster Linie (schriftlich) an den/die jeweilige/n Eigentümer*in des betroffenen Grundstückes/Gebäudes. Sollte der/die jeweilige Eigentümer*in nachweislich nicht tätig werden, wenden Sie sich bitte an den städtischen Mängelmelder oder per E-Mail an ordnungsamt@stadt-hagen.de, per Brief oder telefonisch.


Rattenbekämpfung durch ein Fachunternehmen

Da Ratten sehr clevere und ausgesprochen lernfähige Tiere sind gestaltet sich eine Bekämpfung äußerst schwierig. Sie verfügen über eine soziale Intelligenz, lernen also aus den Fehlern ihrer Artgenossen.

Daher kann es sinnvoll sein, die Schädlingsbekämpfung durch ein Fachunter-nehmen durchführen zu lassen, denn Schädlingsbekämpfer sind ausgebildete, sachkundige Fachkräfte, die Schädlinge bekämpfen bzw. bei der Vorbeugung von Schädlingsbefall mitwirken. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer sollte frühzeitig und sofort hinzugezogen werden,

Professionelle Schädlingsbekämpfer sollten eine Prüfurkunde der Industrie- und Handelskammer oder zumindest einen Sachkundenachweis vorlegen können. Das Zusatzprädikat „TÜV-geprüft“ beinhaltet eine Überprüfung der Sachkunde und Weiterbildungen sowie die Kontrolle der technischen Standards und der Arbeitsschutzbestimmungen der Firma.

Ein/e gute/r Schädlingsbekämpfer*in kann umfassend über verfügbare Bekämpfungsstrategien beraten und verständlich erklären, was, warum und von wem etwas zu tun ist, um das Problem zufriedenstellend zu lösen. Nach einer Besichtigung des Befalls wird er/sie/div. eine nachhaltige Strategie zur Bekämpfung des Schädlings entwickeln. Die Schädlingsbekämpfer*innen werden Sie über die Art des Befalls, die durchzuführenden Maßnahmen, die eingesetzten Mittel, den zeitlichen Umfang und die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen informieren und dann ein konkretes Angebot erstellen.

Achten Sie darauf, dass Ihnen von der Schädlingsbekämpfungsfirma ein Bekämpf-ungsprotokoll ausgestellt wird.

Eine/n sachkundige/n Schädlingsbekämpfer/in findet man auf Webseiten im Internet, u. a. bei dem Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband (DSV), oder beim Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung (VFöS).


Rattenbekämpfung selbst durchführen

Eine eigenständige Rattenbekämpfung birgt gewisse Risiken. Daher sollten Sie unbedingt folgende Aspekte beachten:

Die Auslegung von Giftködern im Freien darf zum Schutz der anderen Tiere und der Umwelt nur in Köderstationen erfolgen. Obwohl das Gift in den Köderstationen von anderen Tieren nicht aufgenommen werden kann, empfiehlt es sich, Haustiere von dem Gelände fern zu halten. Um Kinder nicht zu gefährden, müssen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um sie vor Schäden zu bewahren.

Als Hausmittel gegen Ratten gelten Nelkenöl und Essigessenz. Versuchen Sie, die Ratten zum Auszug zu bewegen, indem Sie getränkte Lappen vor und um den Rattenbau herum verteilen. Auch mit scharfem Chili lassen sich Ratten vergraulen. Werden Pulver oder Flocken auf den üblichen Laufwegen der Tiere verteilt, nehmen sie die Substanz über das Fell beim Putzen auf. Zu guter Letzt sollen sich Stoffbeutel gefüllt mit Katzenstreu als wirksam erweisen. Eine Garantie für die Wirksamkeit der Hausmittel kann nicht gegeben werden.


Dieser Text als PDF-Dokument.


Flyer Rattenbefall

Flyer Rattenbefall / arabisch

Flyer Rattenbefall / bulgarisch

Flyer Rattenbefall / rumänisch

Flyer Rattenbefall / türkisch


Ansprechpartner

E-Mail: ordnungsamt@stadt-hagen.de



Frau Homburg: Tel: 02331 207 4508

Frau Kühl: Tel: 02331 207 4932


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KAKERLAKEN-BEFALL?

Kakerlaken sind Gesundheitsschädlinge im Sinne des § 2 Ziffer 12 Infektionsschutzgesetzes (IfSG).


Sie werden auch Küchenschabe oder nur Schabe genannt und sind weltweit verbreitete Insekten, die bis zu 10 cm groß werden können. Am rotbraunen bis schwarzfarbigen Panzer sind sie schnell zu erkennen. Sie sind überwiegend nachtaktiv und bewegen sich, obwohl sie Flügel besitzen, hauptsächlich durch sehr schnelles Laufen und Klettern fort. Kakerlaken bevorzugen hohe Temperaturen und fühlen sich daher in beheizten Wohnräumen besonders wohl.


Ein Befall durch Kakerlaken stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar, da die Tiere gefährliche Krankheiten (z.B. Salmonellen oder Schimmelpilzporen) und Keime übertragen können. Der Kot von Kakerlaken kann Asthma und Ekzeme verursachen. Kinder, Senioren sowie kranke Personen sind durch Schaben besonders gefährdet. Kakerlaken-Befall entsteht nicht aufgrund mangelhafter Hygiene oder Sauberkeit, sondern Kakerlaken werden meist über Nahrungsmittelverpackungen, Lebensmitteln, gebrauchte Möbel sowie gebrauchte Küchengeräte oder mit dem Urlaubsgepäck in das Haus eingeschleppt.


Kakerlaken vermehren sich so rasant, dass schnell ein ganzes Wohnhaus betroffen sein kann. Es drohen zu den gesundheitlichen Schäden der Menschen auch Schäden an Gebäude und/oder Wirtschaftsschäden. Der Kakerlaken-Befall stellt somit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar.



Befall erkennen?

Den Befall von Kakerlaken kann man am kaffeepulverförmigen Kot erkennen, welcher sowohl am Boden als auch an senkrechten Wänden haftet. Außerdem hinterlassen Kakerlaken Hautreste, da sie sich häufig häuten. Eipäckchen und angefressene Lebensmittel stellen ebenfalls häufige Wiedererkennungsmerkmale dar. Darüber hinaus erkennt man Kakerlaken auch am Geruch. Kakerlaken kommunizieren durch Pheromone, die einen markanten und penetranten Geruch erzeugen, der für Menschen muffig bis süßlich riecht.

Befall auf privaten Grundstücken

Die Stadt Hagen übernimmt die Schädlingsbekämpfung nicht auf privaten Grundstücken und oder in privaten Immobilien.

Zur Durchführung von Maßnahmen sind die Grundstückeigentümer*innen oder sonstigen Grundstückberechtigten verpflichtet. Die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind im Infektionsschutzgesetz geregelt.

Wenden Sie sich bitte in erster Linie (schriftlich) an den/die jeweilige/n Eigentümer*in des betroffenen Grundstückes/Gebäudes. Sollte der/die jeweilige Eigentümer*in nachweislich nicht tätig werden, wenden Sie sich bitte an den städtischen Mängelmelder oder per E-Mail an ordnungsamt@stadt-hagen.de, per Brief oder telefonisch.




Befall bekämpfen

Es ist unverzüglich eine Schädlingsbekämpfung durch ein Fachunternehmen zur Regulierung des Kakerlaken-Befalls durchzuführen. Dabei sollte man einen zertifizierten Schädlingsbekämpfungsexperten mit der Bekämpfung beauftragen. Es dürfen dabei nur Mittel und Verfahren eingesetzt und verwendet werden, die von der zuständigen Bundesoberbehörde, in einer Liste, im Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden sind.


Was kann darüber hinaus selbst getan werden?

Möglichen Zugänge zu den betroffenen Wohnbereichen müssen isoliert werde. Kakerlaken dringen vor allem durch Türspalten und Ritzen an Versorgungsschächten für Wasserleitungen, Kabeln, Lüftungen etc. in die Wohnung(en) ein. Alle denkbaren Fugen und Ritzen von Mauerwerk, Wänden, Abschlussleisten müssen verschlossen werden.


Kakerlaken mögen es warm und feucht. Stoßlüftungen in den betroffenen Zimmern müssen regelmäßig durchgeführt und die Zimmertemperatur (Heizung) muss herunter geregelt werden.


Die sicherste Möglichkeit, Kakerlaken Einhalt zu gebieten, besteht darin, ihnen die Lebensgrundlage, also vor allem Wasser und Lebensmittel zu entziehen. Lebensmittel nur in verschlossenen Behältern oder Tüten aufbewahren. Lebensmittelrückstände oder Lebensmittelreste sind unverzüglich weg zu wischen. Lebensmittelrückstände unter Herden und Kühlschränken müssen entfernt werden. Benutztes Geschirr und Töpfe müssen nach Gebrauch möglichst zeitnah abgewaschen werden.


Abfälle sollten jeden Tag aus der Wohnung entfernt und in verschlossene Mülltonnen oder Abfallcontainern gebracht werden. Schmutzwäsche sollte möglichst nicht offen herumliegen. Wasser darf nicht über Nacht in Waschbecken oder Eimern stehen.

Putzen Sie regelmäßig und entfernen Sie Spuren von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten von Arbeitsflächen, Fußböden, Wänden, Geräten in der Küche oder an Orten, wo Sie Lebensmittel lagern oder verzehren.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Zentraler Außendienst -

Böhmerstr. 1 (2. Etage), 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4859

Telefax: 02331 207-2747

Öffnungszeiten

Montag14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Freitag08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen