Trichinenuntersuchung von erlegten Wildschweinen
Wer darf eine Trichinen-Probe entnehmen?
Nur Jäger, die eine Übertragung zur Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen von der zuständigen Behörde erlangt haben, dürfen Trichinenproben entnehmen. Zuständig hierfür ist das Veterinäramt des Wohnortes des Jägers.
Die Trichinenprobe kann nur bei der für den Wohnort oder den Erlegeort zuständigen Behörde abgegeben werden.
Was muss bei der Probennahme beachtet werden?
Probenentnahme: Die Proben sind bei Wildschweinen aus dem Zwerchfell, dem Antebrachium oder der Zungenmuskulatur zu entnehmen.
Die Probengröße beträgt mindestens 10 Gramm pro Tier.
Es wird gebeten, zusätzlich eine weitere Probe a 10 Gramm pro Tier zu entnehmen und diese vorsorglich zu Hause aufzubewahren, für den Fall, dass eine weitere Untersuchung erforderlich wird.
Wie erfolgt die Kennzeichnung?
Das erlegte Tier ist mit einer Wildmarke zu kennzeichnen. Die Nummer der Wildmarke ist im Wildursprungsscheins einzutragen ist.
Die Proben müssen flüssigkeitsdicht verpackt sein und mit der Wildmarkennummer gekennzeichnet werden.
Jeder Jäger, der zur Entnahme der Proben befugt ist (s.o.), kann bei der entsprechenden Veterinärbehörde Wildursprungsscheine und Wildmarken erwerben. Der Jäger ist verpflichtet die Durchschrift der Wildursprungsscheine 2 Jahre lang aufzubewahren.
Wo können die Proben abgeben werden?
Für die Stadt Hagen erfolgt die Anmeldung zur Trichinenuntersuchung beim:
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Tel. 02331 207-3111
Die Probenannahme erfolgt bis auf weiteres nach telefonischer Vereinbarung. Die Gebühr für die Trichinenuntersuchung beträgt für Schwarzwild je 9,80€, die derzeit aber nur für außerhalb von NRW erlegte Wildschweine erhoben wird.
Abgabe von Wild:
Es ist zu beachten, dass nur „kundige Personen“ Wild an andere abgeben dürfen.
Jeder Jäger, der Wild (aus der Decke geschlagen) oder Wildfleisch in den Verkehr bringen möchte, muss sich bei der für seinen Wohnort zuständigen Veterinärbehörde formlos registrieren lassen.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Bei Fragen rund um die Themen
Gesundheit und Verbraucherschutz
wenden Sie sich bitte an folgende
Rufnummer:
02331 207-3934
Sie erreichen die Hotline
montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr, freitags von 8:00 bis 13:30 Uhr.
Terminvereinbarung für die Belehrung Infektionsschutz / Gesundheitszeugnis
02331 207-3706
(evtl. Anrufbeantworter)
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