Materielle Versorgung


a) Asylbewerber


Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese Hilfen sind geringer als die Unterstützungen für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“).


Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen sind vorrangig Geldleistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie Unterkunft und Heizung (sog. notwendiger Bedarf) zu gewähren.

Die Höhe der jeweiligen Leistungen ist unterschiedlich nach ausländerrechtlichem Status, Familienstand und Alter gestaffelt.


Krankenbehandlungskosten sowie Kosten bei Schwangerschaft und Geburt übernommen.


Die Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, ist eingeschränkt und wird nur nach einer Prüfung erlaubt.


b) Aussiedler und Kontingentflüchtlinge


Aussiedler und Kontingentflüchtlinge können bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) durch das Jobcenter bzw. nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuch XII (SXG XII) im Fachbereich Jugend und Soziales erhalten.


Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Jugend und Soziales
Hilfen für Migranten
Martin-Luther-Str. 12, 58059 Hagen
Telefax: 02331 207-2416


Ansprechpartner
  • Herr Losch, Zimmer: 008
    Telefon: 02331 207-3623

Öffnungszeiten

Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.

Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.