Unterbringung

Die Unterbringung zugewiesener Asylbewerber erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Asylverfahrensgesetzes in Übergangsheimen und in von der Stadt Hagen angemieteten Wohnungen. Wenn eine rechtskräftige Anerkennung vorliegt, erfolgt ein Wechsel in eine Privatwohnung. Die zur Unterbringung vorgesehenen Einrichtungen sind im ganzen Stadtgebiet verteilt.


Aussiedler und Kontingentflüchtlinge werden nach der Zuweisung vorübergehend in Übergangsheimen untergebracht. Hier steht ein Übergangsheim zur Verfügung. In der Regel finden die Betroffenen nach kurzer Übergangszeit eine angemessene Privatwohnung.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Jugend und Soziales
Hilfen für Migranten
Martin-Luther-Straße 12, 58095 Hagen
Telefax: 02331 207-2083


Ansprechpartner
  • Herr Körber, Zimmer: 118
    Telefon: 02331 207-4309

Öffnungszeiten

Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.

Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.

Außerhalb dieser Zeit können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Wir rufen Sie gerne zurück!