Bildung und Teilhabe
Seit dem 1.1.2011 können als selbständige Leistung erbracht werden:
- Kostenübernahme für eintägige Ausflüge oder mehrtägige Fahrten der Schule oder Kindertageseinrichtung
- Kostenzusicherung für eine angemessene ergänzende Lernförderung
- Kostenübernahme für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung
- Kostenübernahme für Mittagessen in der Kindertagespflege
- Übernahme von Kosten zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten, o.ä.)
- für ein Schulpaket (Anschaffung von Schulmaterialien).
Nähere Informationen können der Antragsrückseite (siehe nachfolgende Links) entnommen werden.
- Antrag für Bildung und Teilhabe
- Schulbescheinigung Klassenfahrt zum Antrag für Bildung und Teilhabe
- Schulbescheinigung Lernförderung zum Antrag für Bildung und Teilhabe
Anträge werden auch in den Bürgerämtern ausgehändigt und über sie weitergeleitet
Weitere Informationen
- Informationen arabisch
- Informationen deutsch
- Informationen parsi
- Informationen russisch
- Informationen türkisch
Standort & Erreichbarkeit
Kontakt bei einer Berechtigung als Empfänger von Kinderzuschlag oder Wohngeld
Fachbereich Jugend und Soziales - Bildung und Teilhabe
Martin-Luther-Str. 12, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2416
Buchstaben A-E:
- Frau Glöde, Zimmer: 5
Telefon: 02331 207-4414
- Frau Kopinski, Di.,Mi.,Do. Zimmer: 5
Telefon: 02331 207-3047
- Frau Jokiel, Di.,Fr.
Zimmer: 5
Telefon: 02331 207-3737
- Herr Tekin, Zimmer: 113
Telefon: 02331 207-2567
Kontakt bei einer Berechtigung als Empfänger von Leistungen des Jobcenters
Bitte wenden Sie sich an die für die Leistungsgewährung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters.
Öffnungszeiten
Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.
Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.
Außerhalb dieser Zeit können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Wir rufen Sie gerne zurück!