Bildung und Teilhabe

Seit dem 1.1.2011 können als selbständige Leistung erbracht werden:

  • Kostenübernahme für eintägige Ausflüge oder mehrtägige Fahrten der Schule oder Kindertageseinrichtung
  • Kostenzusicherung für eine angemessene ergänzende Lernförderung
  • Kostenübernahme für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung
  • Kostenübernahme für Mittagessen in der Kindertagespflege
  • Übernahme von Kosten zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten, o.ä.)
  • für ein Schulpaket (Anschaffung von Schulmaterialien).

Nähere Informationen können der Antragsrückseite (siehe nachfolgende Links) entnommen werden.


Anträge werden auch in den Bürgerämtern ausgehändigt und über sie weitergeleitet


Weitere Informationen


Standort & Erreichbarkeit

Kontakt bei einer Berechtigung als Empfänger von Kinderzuschlag oder Wohngeld

Fachbereich Jugend und Soziales - Bildung und Teilhabe
Martin-Luther-Str. 12, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2416


Buchstaben A-E:
  • Frau Glöde, Zimmer: 5
    Telefon: 02331 207-4414
Buchstaben F-K:
  • Frau Kopinski, Di.,Mi.,Do. Zimmer: 5
    Telefon: 02331 207-3047
Buchstaben L-Q:
  • Frau Jokiel, Di.,Fr.
    Zimmer: 5
    Telefon: 02331 207-3737
Buchstaben R-Z
  • Herr Tekin, Zimmer: 113
    Telefon: 02331 207-2567

Kontakt bei einer Berechtigung als Empfänger von Leistungen des Jobcenters

Bitte wenden Sie sich an die für die Leistungsgewährung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters.


Öffnungszeiten

Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.

Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.

Außerhalb dieser Zeit können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Wir rufen Sie gerne zurück!