Bebauungsplan Nr. 9/13 (653)
Misch- und Gewerbegebiet südlich und nördlich der Enneper Straße von der Stadtgrenze bis zum Haus Enneper Straße Nr. 79,
Sondergebiet Enneper Str. 91-95
Vierte Beteiligung der Öffentlichkeit- und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
vom 14.08.2017 bis einschließlich 14.09.2017
Aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers im Zusammenhang mit der 3. Öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes wird die Offenlage des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB insgesamt wiederholt. Der Plan-entwurf, die Bebauungsplanbegründung und die weiteren offen gelegten Unterlagen entsprechen den Unterlagen, die bereits Gegenstand der 3. Offenlage waren. Zusätzlich wurde aufgrund einer Bürgereinwendung eine weitere Ergänzung zum bestehenden Lärmschutzgutachten im Hinblick auf den Straßenverkehrslärm erarbeitet.
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 30 / 2017 vom 04.08.2017
Ziel und Zweck der Planung:
Anlass für das anstehende Bebauungsplanverfahren ist die Reaktivierung der seit Jahren brachliegenden, ehemaligen Betriebsfläche der Firma Zwieback Brandt auf der nördlichen Seite der Enneper Straße und die damit einhergehende Modifizierung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Westerbauer (ZVB) gemäß der am 17.03.2016 vom Rat der Stadt Hagen beschlossenen Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes. Die Planungen dort in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sehen vor, Einzelhandelsflächen mit insgesamt 4550 qm Verkaufsfläche anzusiedeln. Die in der Nähe des Planstandortes gelegenen Filialen von Kaufpark (Enneper Straße 91-95) und Aldi (Enneper Straße 9) sollen auf das Brandt-Gelände verlagert und marktgerecht vergrößert werden.
Die geänderte Abgrenzung des ZVB hat zur Folge, dass die bestehende Kaufpark-Immobilie zukünftig außerhalb dieses Bereiches liegt. Eine großflächige Einzelhandelsnutzfläche ist außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches gesetzlich nur in Kern- oder Sondergebieten zulässig. Deshalb ist dieser Standort zu überplanen.
Zur konsequenten Umsetzung der Ziele der Stadtentwicklung ist eine Steuerung der Einzelhandelsentwicklung sowohl zum Schutz der wohnortnahen Versorgung, als auch zum Erhalt der in Hagen knappen Gewerbeflächen erforderlich. Zur Sicherung der südlich der Enneper Straße vorhandenen Gewerbeflächen ist der Ausschluss von Einzelhandelsnutzung mit Ausnahme des Handwerkerprivilegs städtebaulich geboten.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 9/13 ist die städtebauliche Entwicklung südlich der Enneper Straße, der Schutz des nördlich angrenzenden zentralen Versorgungsbereiches Westerbauer, die Sicherung des zentralen Versorgungsbereiches Haspe und Gevelsberg, die Steuerung der weiteren Entwicklung des bestehenden Kaufpark-Geländes durch Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes und die Sicherung der in diesem Bereich vorhandenen Gewerbeflächen. Aus diesem Grund setzt der Bebauungsplan Nr. 9/13 die Art der baulichen Nutzungen fest. Darüber hinaus enthält der Bebauungsplan keine Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen und zur Bauweise, so dass es sich hierbei um einen einfachen (unqualifizierten) Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB handelt. Dementsprechend beurteilt sich der Zulässigkeitsmaßstab nach § 34 Abs. 2 BauGB.
Die Lage des Plangebietes ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:
Die vorläufigen Planungsinhalte im Bebauungsplan und den Entwurf der Begründung können Sie den folgenden pdf-Dateien entnehmen:
- Bebauungsplan Nr. 9/13 (653) Misch- und Gewerbegebiet südlich und nördlich der Enneper Straße von der Stadtgrenze bis zum Haus Enneper Straße Nr. 79, Sondergebiet Enneper Str. 91-95
- Plan
- Legende
- Begründung zum Bebauungsplanentwurf Teil A Städtebau
- Begründung zum Bebauungsplanentwurf Teil B Umweltbericht
Folgende Fachgutachten / Unterlagen liegen vor:
- Protokoll zur Bürgeranhörung
- Untersuchungen zur Luftgüte vom Institut ANECO
- Gesamtbetrachtung zur Lufthygiene an der Enneper Straße vom Büro ANECO
- Altlastengutachten- Orientierende altlastenspezifische Gefährdungsabschätzung- vom Ingenieurbüro Borchert
- Ergänzende Stellungnahme zum Verkehrslärm auf der Enneper Straße vom 10.01.2017
- Ergänzende Stellungnahme zum Verkehrslärm auf der Enneper Straße vom 03.08.2017
- Gutachterliche Stellungahme der Handelsberatung BBE, Dezember 2016 (Auszug)
- Zusammenfassung des Gutachtens zu den Folgen des benachbarten Störfallbetriebes
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen hier vor.
Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf
- Der Rat der Stadt Hagen hat am 15.05.2014 die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Die Bekanntmachung der Einleitung erfolgte am 06.06.2014 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 22 / 2014.
- Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerinformationsveranstaltung) fand am 10.09.2014 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 29.08.2014 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 33 / 2014.
- 27.04.2015 – 27.05.2015 frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange / Scoping
- 24.11.2016 Ratsbeschluss zur öffentlichen Auslegung
- 19.12.2016 - 27.01.2017 öffentliche Auslegung
- 13.03.2017 - 13.04.2017 erneute, zweite öffentliche Auslegung
- 10.07.2017 bis 24.07.2017 erneute, dritte öffentliche Aulegung
Der o.g. Bebauungsplan liegt mit Begründung und den Fachgutachten in der Zeit
vom 14.08.2017 bis 14.09.2017 einschließlich
erneut beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung der Stadt Hagen, Historisches Rathaus, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, 1. Obergeschoss während der Dienststunden (Montags, Donnerstags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Dienstags und Mittwochs von 8.30 Uhr bis 15.45 Uhr und Freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Termine außerhalb dieser Zeiten können mit dem Sachbearbeiter vereinbart werden.
Ansprechpartner
Bei Fragen oder Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgenden Ansprechpartner wenden:
- Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Frau Köhler
Telefon (02331) 207-3098
E-Mail: jutta.koehler@stadt-hagen.de
E-Mail: Direkt Kontakt
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Fachgruppe Bebauungsplanung
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Telefon: 02331 207-4614
Telefax: 02331 207-2461
Öffnungszeiten
Montag | 15:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | nur nach Vereinbarung |
Freitag | nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Öffentliche Auslegungen
Montag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | keine Auslegungszeiten |
Sonntag | keine Auslegungszeiten |