Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1
- Sanierung Haspe- Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe -
3. Änderung
Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 (2) BauGB
vom 19.12.2016 bis einschließlich 27.01.2017
Ziel und Zweck der Planung:
Anlass für das anstehende Bebauungsplanänderungsverfahren ist die Reaktivierung der ehemaligen Betriebsfläche der Firma Zwieback Brandt auf der nördlichen Seite der Enneper Straße im Bereich Westerbauer und der damit einhergehenden Modifizierung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Westerbauer (ZVB) gemäß der am 17.03.2016 vom Rat der Stadt Hagen beschlossenen Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes. Die Planungen dort, in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, sehen vor, Einzelhandelsflächen mit insgesamt 4550 qm Verkaufsfläche anzusiedeln. Neben dem an der Enneper Straße 91-95 gelegenen Lebensmittelvollsortimenter soll auch der in diesem Plangebiet ansässige Lebensmitteldiscounter auf das Brandt-Gelände verlagert und marktgerecht vergrößert werden. Unter der Voraussetzung, dass vom Investor sichergestellt wird, dass trotz Bestandsschutz kein innenstadtrelevanter großflächiger Einzelhandel in die Altstandorte von Kaufpark und Aldi folgt, wurde vom Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am 27.03.2014 die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/14 Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße –Zwieback Brandt be-schlossen.
Ziel der Bebauungsplanänderung Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 – Sanierung Haspe- Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe- 3. Änderung ist es, die weitere Entwicklung des Plangebietes unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Hagen und des Vergnügungsstättenkon-zeptes zu steuern. Die Nachnutzung des ALDI-Standortes durch nicht zentren- und nicht nahversorgungsrelevante Sortimente soll durch die Änderung des Bebauungsplanes planungsrechtlich und darüber hinaus der Verzicht des Investors auf Ausübung der seinerzeit erteilten Baugenehmigung durch Eintragung einer entsprechenden Baulast öffentlich-rechtlich gesichert werden.
Die Lage des Plangebietes ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:
Die vorläufigen Planungsinhalte im Bebauungsplan und den Entwurf der Begründung können Sie den folgenden pdf-Dateien entnehmen:
- Vorlage zum Auslegungsbeschluss
- Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) 1. Änd. teil 1 u. Teil 2/1 -Sanierung Haspe- Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe-, 3. Änderung
- Begründung zum Bebauungsplanentwurf Teil A Städtebau
- Begründung zum Bebauungsplanentwurf Teil B Umweltbericht
- Protokoll Bürgeranhörung
- Untersuchung zur Luftgüte vom Institut ANECO
- Gesamtbetrachtung zur Lufthygiene an der Enneper Straße vom Büro ANECO
Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf
- Der Rat der Stadt Hagen hat am 15.05.2014 die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Die Bekanntmachung der Einleitung erfolgte am 06.06.2014 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 22 / 2014.
- Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerinformationsveranstaltung) fand am 10.09.2014 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 29.08.2014 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 33 / 2014.
- 27.04.2015 – 27.05.2015 frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange / Scoping
- 24.11.2016 Ratsbeschluss zur öffentlichen Auslegung
- Die öffentliche Auslegung findet vom 19.12.2016 bis einschließlich 27.01.2017 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 09.12.2016 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 48 / 2016
Ansprechpartner
Bei Fragen oder Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgenden Ansprechpartner wenden:
- Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Frau Köhler
Telefon (02331) 207-3098
E-Mail: jutta.koehler@stadt-hagen.de
E-Mail: Direkt Kontakt
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Fachgruppe Bebauungsplanung
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
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Telefax: 02331 207-2461
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Montag | 15:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | nur nach Vereinbarung |
Freitag | nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Öffentliche Auslegungen
Montag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | keine Auslegungszeiten |
Sonntag | keine Auslegungszeiten |