Bebauungsplan Nr. 5/16 (673)
Wohnbebauung Brucknerstraße
Verfahren nach § 13a BauGB
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
vom 01.07.2019 bis zum 09.08.2019
Ziel und Zweck der Planung
Zielsetzung des Bebauungsplanes Nr. 5/16 (673) Wohnbebauung Brucknerstraße ist es, die brachliegende Fläche an der Brucknerstraße einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Festsetzungen im bisher rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5/79 (350) sind für den Bereich des Plangebietes bis zum heutigen Zeitpunkt nicht realisiert worden und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Aus diesem Grund und im Sinne der Innenentwicklung empfiehlt es sich, diese Fläche als Wohnbaufläche zu entwickeln. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird die planungsrechtliche Grundlage geschaffen, um das Grundstück vermarkten und bebauen zu können. Darüber hinaus dient er dem Zweck, Wohnbauflächen in Hagen zur Verfügung zu stellen. Für das Plangebiet werden Einzelhäuser mit einer maximalen Höhe festgesetzt. Durch diese und die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5/16 (673) wird sichergestellt, dass sich die zukünftigen Wohngebäude in die bestehende Bebauung einfügen.
Die Lage des Plangebietes ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:
Die Inhalte des Bebauungsplanentwurfes, die Begründung und das Artenschutzgutachten können Sie den folgenden pdf-Dateien entnehmen:
Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf
- Der Rat der Stadt Hagen hat am 30.06.2016 die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Die Bekanntmachung der Einleitung erfolgte am 08.07.2016 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 26/2016.
- Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand vom 18.07.2016 bis einschließlich 29.07.2016 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 08.07.2016 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 26/2016.
- Der Rat der Stadt Hagen hat am 15.12.2016 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.
- Die öffentliche Auslegung fand vom 23.01.2017 bis einschließlich 23.02.2017 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 13.01.2017 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 02/2017.
- Der Rat der Stadt Hagen hat am 23.05.2019 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.
- Die erneute öffentliche Auslegung findet vom 01.07.2019 bis zum 09.08.2019 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 19.06.2019 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 22/2019.
Ansprechpartner
Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgenden Ansprechpartner wenden:
- Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Herr den Brave
Telefon: (02331) 207-3783
E-Mail: jan.denbrave@stadt-hagen.de
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Fachgruppe Bebauungsplanung
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Telefon: 02331 207-4614
Telefax: 02331 207-2461
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Montag | 15:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | nur nach Vereinbarung |
Freitag | nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Öffentliche Auslegungen
Montag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | keine Auslegungszeiten |
Sonntag | keine Auslegungszeiten |