Bebauungsplan Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brandenburger Straße
Verfahren nach § 13 a BauGB
Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
vom 20.11.2017 bis einschließlich 20.12.2017
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brandenburger Straße – Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtteil Vorhalle, im Stadtbezirk Nord. Nördlich endet das Plan-gebiet an der Brandenburger Straße und westlich an der Straße Vossacker; im Süden/Südosten grenzt es an bestehende Parkplätze sowie östlich an das Flurstück 233.
Die Lage des Plangebietes ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:
Ziel und Zweck der Planung:
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brandenburger Straße ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohngebäuden sowie die Sicherung einer Spielplatzfläche. Das Plangebiet grenzt an eine bestehende Wohnbebauung. Im Sinne der Innenentwicklung und aufgrund der Tatsache, dass weiterhin Bedarf an Baugrundstücken für Einfamilienhäuser im Hagener Stadtgebiet besteht, empfiehlt es sich, die angrenzende Bebauung auf der Fläche fortzuführen. Derzeit besteht dort eine Spielfläche, die als Übergangslösung gedacht war. Um an dieser Stelle weiterhin eine Spielfläche zu sichern, wird der südliche Teil des Plangebietes als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt. Entsprechend der Umgebungsstruktur und den Festsetzungen im Umfeld wird das Plangebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Für das Plangebiet ist eine maximale Firsthöhe von 9 m zulässig. Aufgrund der Höhenfestsetzung von max. 9 m wird eine geringere GRZ von 0,35 gewählt. Dadurch wird ausreichend Wohnraum geschaffen, jedoch weniger Fläche in Anspruch genommen und sichergestellt, dass trotz Innenentwicklung eine ausreichende Durchgrünung beibehalten wird.
Das Verfahren wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Weitere Festsetzungen, die vorläufigen Planungsinhalte, die Begründung sowie die Gutachten können Sie den folgenden pdf-Dateien entnehmen:
- Vorlage zum Auslegungsbeschluss
- Bebauungsplanentwurf Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brandenburger Straße – Verfahren nach § 13a BauGB
- Begründung zum Bebauungsplanentwurf
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG (Stufe 1 der ASP) vom 09.05.2017, er-stellt durch das Büro ‚weluga umweltplanung Weber Ludwig Galhoff & Partner‘
- Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten vom 06.06.2017, erstellt durch das Büro ‚Ing.-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz
Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf
- Der Rat der Stadt Hagen hat am 22.09.2016 die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Die Bekanntmachung der Einleitung erfolgte am 07.10.2016 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 39/2016.
- Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand vom 24.10.2016 bis einschließlich 04.11.2016 statt.
- Der Rat der Stadt Hagen hat am 05.10.2017 die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.
- Die öffentliche Auslegung findet vom 20.11.2017 bis einschließlich 20.12.2017 statt. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte am 10.11.2017 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 43/2017.
Ansprechpartner
Bei Fragen oder Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgende Ansprechpartnerin wenden:
- Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Frau Brinkmann
Telefon (02331) 207-3973
E-Mail: franziska.brinkmann@stadt-hagen.de
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Fachgruppe Bebauungsplanung
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Telefon: 02331 207-4614
Telefax: 02331 207-2461
Öffnungszeiten
Montag | 15:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | nur nach Vereinbarung |
Freitag | nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Öffentliche Auslegungen
Montag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | keine Auslegungszeiten |
Sonntag | keine Auslegungszeiten |