
Das Bundeskinderschutzgesetz
Seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes im Januar 2012 wurde der Schutz von Kinder und Jugendlichen konkretisiert und über den §8a SGB VIII hinaus ausgeweitet.
§8b SGB VIII in Verbindung mit §4 KKG
Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern/Jugendlichen stehen (§8b SGB VIII ) und Berufsgeheimnisträger (§ 4KKG) haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall Anspruch auf Beratung.
Hier mehr zum §8b SGBVIII in Verbindung mit dem §4 KKG
Hier mehr zum §8 SGBVIII Beteiligung von Kindern - und Jugendlichen
Hier mehr zum §8a SGBVIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Hier mehr zum Bundeskinderschutzgesetz
Alle Gesetzeshinweise stammen aus dem Bundeskinderschutzgesetz auf den Seiten des Landesministeriums für Kinder,Familie,Flüchtlinge und Integration
Fachberatung Kindeswohl
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