
Hilfen für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende
Hallo und herzlich Willkommen,
wenn Ihr mit dem Gesetz in Konflikt geraten seid oder eine Straftat begangen habt, dann bieten wir Euch Unterstützung und Betreuung an. Wir begleiten Jugendliche und Heranwachsende, die eine pädagogische Weisung vom Gericht erhalten haben.
Ab 14 Jahre seid Ihr strafmündig und müsst Euch selber verantworten, wenn Ihr Straftaten begangen habt. Wenn es zu Gerichtsverhandlungen kommt, dann erhaltet Ihr häufig eine Auflage- als Alternative zum Arrest.
Diese Maßnahmen oder Weisungen werden von der Jugendgerichtshilfe vorgeschlagen, sind gesetzlich verankert und werden hier bei uns durchgeführt. In unseren Angeboten habt Ihr die Gelegenheit, Euer Handeln zu überdenken und Ideen zu entwickeln, wie Ihr Euer Leben so in die Hand nehmt, dass keine weiteren Straftaten passieren.
Wir geben hier einen Überblick über unsere Angebote, stellen uns vor und beantworten Fragen, die uns häufig gestellt werden.

Hilfen für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende
Standort & Erreichbarkeit
Märkischer Ring 101
58097 Hagen
Telefax: 02331 207-2059
Ansprechpartner*innen
Frau Hafer-Gerlach
Dipl. Sozialarbeiterin
Telefon 02331 207-4467
Zimmer: E.05
Frau Victoria Werth
Sozialarbeiterin B.A.
Telefon: 02331 207-4461
Zimmer: E.06
Herr Antonio Di Maggio
Sozialarbeiter B.A.
Telefon 02331 207-4450
Zimmer: E.01
Herr Schumacher
Dipl. Sozialarbeiter
Telefon: 02331 207-4474
Zimmer: E.04
Sie können uns auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Wir rufen Sie gerne zurück!