
Betreuungsweisung
Eine Betreuungsweisung ist eine intensive Einzelbetreuung über 6-12 Monate.
Sie wird angeordnet, wenn Du zusätzlich zu der Straftat auch andere Schwierigkeiten hast, z.B. in der Schule/Ausbildung/Arbeit, mit der Familie oder mit Freunden. Damit eine Betreungsweisung gut verläuft, ist es wichtig, dass Du mitwirkst und die Unterstützung annimmst. Jede Woche findet ein Gespräch statt.
Wir erarbeiten zusammen, welche Themen Dir wichtig sind und wie es für Dich weitergehen kann.
Zum Abschluss einer Betreuungsweisung teilen wir der Jugendgerichtshilfe mit, dass alles erfüllt ist und die Maßnahme ist beendet.

Hilfen für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende
Standort & Erreichbarkeit
Märkischer Ring 101
58097 Hagen
Telefax: 02331 207-2059
Ansprechpartner*innen
Frau Hafer-Gerlach
Dipl. Sozialarbeiterin
Telefon 02331 207-4467
Zimmer: E.05
Frau Victoria Werth
Sozialarbeiterin B.A.
Telefon: 02331 207-4461
Zimmer: E.06
Herr Antonio Di Maggio
Sozialarbeiter B.A.
Telefon 02331 207-4450
Zimmer: E.01
Herr Schumacher
Dipl. Sozialarbeiter
Telefon: 02331 207-4474
Zimmer: E.04
Sie können uns auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Wir rufen Sie gerne zurück!