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Kontaktweisung


Eine Kontaktweisung ist auch eine Einzelbetreuung. Das Gericht legt die Anzahl der Termine fest.


Sie wird dann vorgeschlagen und eingesetzt, wenn im Verlauf der Verhandlung deutlich wird, dass Du in einigen Punkten sehr konkrete Unterstützung brauchst. Das können z.B. der Umgang mit Geld sein, oder auch der Kontakt zur Drogenberatungsstelle oder familiäre Probleme sein.

Wir treffen uns zu den Gesprächen, können Dich aber auch bei Gängen begleiten oder zu Hause aufsuchen.


Wenn die Termine zuverlässig erfüllt sind, dann ist die Weisung erledigt und das Gericht wird informiert.

Hilfen für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende

Standort & Erreichbarkeit

Märkischer Ring 101

58097 Hagen

Telefax: 02331 207-2059


Ansprechpartner*innen

Frau Hafer-Gerlach

Dipl. Sozialarbeiterin

Telefon: 02331 207-4467


Frau Werth

Sozialarbeiterin B.A.

Telefon: 02331 207-4461


Herr Di Maggio

Sozialarbeiter B.A.

Telefon: 02331 207-4450


Herr Schumacher

Dipl. Sozialarbeiter

Telefon: 02331 207-4474


Honorarkraft

Herr Filippou

Dipl. Jurist und Basketballtrainer



Sie können uns auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Wir rufen Sie gerne zurück!