
Kontaktweisung
Eine Kontaktweisung ist auch eine Einzelbetreuung. Das Gericht legt die Anzahl der Termine fest.
Sie wird dann vorgeschlagen und eingesetzt, wenn im Verlauf der Verhandlung deutlich wird, dass Du in einigen Punkten sehr konkrete Unterstützung brauchst. Das können z.B. der Umgang mit Geld sein, oder auch der Kontakt zur Drogenberatungsstelle oder familiäre Probleme sein.
Wir treffen uns zu den Gesprächen, können Dich aber auch bei Gängen begleiten oder zu Hause aufsuchen.
Wenn die Termine zuverlässig erfüllt sind, dann ist die Weisung erledigt und das Gericht wird informiert.

Hilfen für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende
Standort & Erreichbarkeit
Märkischer Ring 101
58097 Hagen
Telefax: 02331 207-2059
Ansprechpartner*innen
Frau Hafer-Gerlach
Dipl. Sozialarbeiterin
Telefon: 02331 207-4467
Frau Werth
Sozialarbeiterin B.A.
Telefon: 02331 207-4461
Herr Di Maggio
Sozialarbeiter B.A.
Telefon: 02331 207-4450
Herr Schumacher
Dipl. Sozialarbeiter
Telefon: 02331 207-4474
Honorarkraft
Herr Filippou
Dipl. Jurist und Basketballtrainer
Sie können uns auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Wir rufen Sie gerne zurück!