Schöffenwahl für die neue Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023
Annahme von freiwilligen Meldungen als Schöffe
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Wenn Sie Interesse an einer Schöffentätigkeit haben, bewerben Sie sich bitte schriftlich unter Angabe Ihres Familiennamens, ggf. Geburtsnamens, Vornamens, Geburtsort, Geburtstag, Beruf und Anschrift bei Zentrale Dienste der Stadt Hagen, Rathausstraße 11, 58095 Hagen und verwenden Sie dazu unbedingt den Onlineantrag. Die Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 32, 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).
Gebühren
Keine
Besonderheiten / Befreiungen
Von der Stadt Hagen wird eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufgestellt. Diese muss doppelt soviele Vorschläge enthalten wie die vom Amtsgericht benötigte Personenzahl. Um die Liste erstellen zu können, werden die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen, verschiedene Institutionen und Verbände angeschrieben. Dazu kommen dann die in der laufenden Amtsperiode eingegangenen freiwilligen Meldungen, die direkt bei der Stadt Hagen, Zentrale Dienste, abgegeben werden können. Die Namen werden alphabetisch zusammengestellt. Über die Weiterleitung der Liste an das Amtsgericht wird ein Beschluss des Rates der Stadt herbeigeführt. Die endgültige Auswahl aus der Vorschlagsliste wird beim Amtsgericht getroffen. Die laufende Amtsperiode endet am 31.12.2018.
Standort & Erreichbarkeit
Stadtkanzlei
Bereich Repräsentationen und Ehrenamt
Rathaus I (Bauteil B)
Rathausstr. 11
58095 Hagen
Zi. B.229
Telefon: 02331 207-2597
Telefax: 02331 207-2473
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:45 Uhr |
Dienstag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:45 Uhr |
Mittwoch | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:45 Uhr |
Donnerstag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:45 Uhr |
Freitag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |