Stellungnahme der Stadtverwaltung Hagen zur erneuten Berichterstattung in der Westfalenpost über die mögliche Betrauung der Wirtschaftsbetriebe Hagen

20. September 2021 – Leider enthält auch die Berichterstattung der Westfalenpost am 20. September 2021 zur möglichen Betrauung des WBH mit bestimmten Leistungen erneut einige Fehler und Falschdarstellungen. Die Verwaltung gibt daher folgende Richtigstellung ab:


1) Hagen befindet sich derzeit nicht im Nothaushalt. Durch die Umwandlung des WBH in einen Eigenbetrieb kann sich schon aus dieser Tatsache keine Möglichkeit zum Verlassen desselben ergeben, wie die WP in der Überschrift behauptet.

2) Die WP unterschlägt bei ihrer Behauptung, die Aufdeckung stiller Reserven würde die Stadt aus der Haushaltssicherung führen, dass eben diese Aufdeckung stiller Reserven auch sehr nachteilige Auswirkungen auf den laufenden Haushalt hat. Dies wird in der Vorlage der Verwaltung ebenfalls ausführlich erläutert, von der WP aber nicht zitiert. Die Aufdeckung stiller Reserven führt zwar bilanziell zum Ausgleich des negativen Eigenkapitals, im laufenden Haushalt gehen aber weite Teile des derzeitigen Überschusses des WBH verloren. Im laufenden Haushalt würden damit Gewinne des WBH in Millionenhöhe fehlen, die durch Konsolidierungsmaßnahmen zunächst ausgeglichen werden müssten. Im Klartext heißt dies, dass ohne zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen die Aufdeckung der stillen Reserven geradewegs in den Nothaushalt führt, weil der Haushaltsausgleich gefährdet wird.

3) Anders als in der WP suggeriert, hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young KEINE Empfehlung zur Umwandlung des WBH in einen Eigenbetrieb an Stelle der bisherigen AöR abgegeben. Richtig ist vielmehr, dass die Untersuchung der Wirtschaftsprüfer gar keine Wertung im Vergleich der Organisationsformen Eigenbetrieb oder Anstalt enthält. Aufgabe der Untersuchung war vielmehr die Entwicklung von Alternativen, falls ein Betrauungsakt nicht möglich oder nicht gewünscht ist. Letztlich beruht die Empfehlung der Verwaltung im Übrigen auf dem vom gleichen Wirtschaftsprüfer entwickelten Models zum Betrauungsakt.