Jugendschöffinnen und -schöffen kommen beispielsweise am Landgericht Hagen zum Einsatz. (Foto: Hans Blossey)

Jetzt bewerben: Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht

9. März 2023 – An Gerichtsverhandlungen teilnehmen und die hauptamtliche Richterin oder den Richter bei ihren Urteilen unterstützen – die Aufgaben als Jugendschöffin und -schöffe sind verantwortungsvoll und spannend. Um dieses wichtige Ehrenamt zu bekleiden, sucht die Stadt Hagen für die kommende Amtszeit (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028) Jugendschöffinnen und -schöffen. Bewerbungen für das abwechslungsreiche Ehrenamt sind nur noch bis zum 15. April an die Stadt Hagen, Fachbereich Jugend und Soziales, Berliner Platz 22, 58089 Hagen möglich. Den Online-Antrag zur Jugendschöffenwahl finden Interessierte auf der Internetseite www.hagen.de/schoeffenwahl.


Was sind die Voraussetzungen?

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Hagen wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Ebenso sollen hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener nicht zu Jugendschöffinnen und -schöffen gewählt werden. Außerdem sollen sie in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung wie beispielsweise ehrenamtliche Tätigkeiten im Jugendbereich oder in Sportvereinen verfügen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.


112 Jugendschöffinnen und -schöffen für Hagen

In der Stadt Hagen sind es insgesamt 112 Jugendschöffinnen und -schöffen, die am Amtsgericht und Landgericht Hagen als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen sollen. Der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Personen vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.