Jugendschöffen dringend gesucht: Bewerbungsfrist verlängert bis 30. April
3. April 2023 – „Sie haben Lust auf ein spannendes und verantwortungsvolles Ehrenamt? Wir suchen dringend Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die kommende Amtsperiode“, so Alexandra Huvers, Organisation der Jugendschöffinnen und -schöffen beim Fachbereich Jugend und Soziales der Stadt Hagen. „Die Bewerbungsfrist läuft noch bis Sonntag, 30. April.“ Bewerbungen richten Bürgerinnen und Bürger an die Stadt Hagen, Fachbereich Jugend und Soziales, Berliner Platz 22, 58089 Hagen. Den Online-Antrag zur Jugendschöffenwahl sowie alle wichtigen Informationen finden Interessierte auf der Internetseite www.hagen.de/schoeffenwahl. Die Amtsperiode geht vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028.
Was sind die Voraussetzungen?
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Hagen wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Ebenso sollen hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener nicht zu Jugendschöffinnen und -schöffen gewählt werden. Außerdem sollen sie in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung wie beispielsweise ehrenamtliche Tätigkeiten im Jugendbereich oder in Sportvereinen verfügen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
112 Jugendschöffinnen und -schöffen für Hagen
In der Stadt Hagen sind es insgesamt 112 Jugendschöffinnen und -schöffen, die am Amtsgericht und Landgericht Hagen als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen sollen. Der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Personen vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
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