Bei einem Sondereinsatz zum Thema Jugendschutz wurden 36 Gewerbebetriebe mithilfe einer minderjährigen Person in Form von Testkäufen überprüft. (Foto: Stadt Hagen)

Jugendschutzkontrollen: Ordnungsamt stellt 19 Verstöße fest

24. April 2023 – „Ein erfolgreicher Einsatz, aber eine erschreckende Bilanz“, so das Fazit von Manuel Bornfelder, Sachgruppenleiter Ordnungsbehördliche Aufgaben der Stadt Hagen, zu dem viertägigen zivilen Sondereinsatz mit dem Schwerpunkt Jugendschutz des Stadtordnungsdienstes der Stadt Hagen. Bei der Schwerpunktkontrolle hat das Team in der vergangenen Woche insgesamt 36 Gewerbebetriebe im Stadtgebiet kontrolliert und 19 Verstöße festgestellt. Die Gewerbe wurden mithilfe einer minderjährigen Praktikantin in Form von Testkäufen überprüft. Im Rahmen der Kontrolle wurden die Einsatzkräfte an einem Tag auch von der Polizei Hagen unterstützt.


Abgabe von Alkohol und Tabak an Minderjährige

Das Ergebnis: In jedem dritten Gewerbe wurde die Prüfungs- und Nachweispflicht nach dem Jugendschutzgesetz missachtet. In sieben Fällen wurden der Testkäuferin Tabakwaren oder E-Zigaretten verkauft. Fünf Mal haben Verkäuferinnen und Verkäufer der Minderjährigen alkoholische Getränke ausgehändigt. In fünf Betrieben gab es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Aushang zum Jugendschutzgesetz. Außerdem hat das Team in zwei Betrieben eine illegale Beschäftigung von Personen ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland festgestellt.


Besonders erschreckend war das Verhalten eines Gewerbetreibenden. Mit einem Augenzwinkern gab er der Testkäuferin den Tipp, die gekauften Zigaretten vor Verlassen des Ladens in die Tasche zu stecken. Da hier ein eindeutiger Vorsatz zu erkennen ist, beeinflusst dieser die Höhe des Bußgeldes. Auf die Betreiberinnen und Betreiber kommen nun Bußgelder in Höhe von bis zu 800 Euro für den Verstoß beim Verkauf von Tabakwaren oder E-Zigaretten und von bis zu rund 1.900 Euro für den Verkauf von alkoholischen Getränken an Minderjährige zu.


Null-Toleranz-Strategie beim Jugendschutz

Der Jugendschutz ist eine wichtige Aufgabe des Ordnungsamtes, weshalb hier eine Null-Toleranz-Strategie gilt. Alle bei dem Einsatz festgestellten Verstöße werden nun durch die Bußgeldstelle und die Gewerbefachdienststelle der Stadt Hagen weiterverfolgt. Die Gewerbefachdienststelle kann im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen oder wiederholten Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz ein Untersagungsverfahren gegen die Gewerbetreibenden einleiten. Das Ordnungsamt plant weitere Kontrollaktionen.


Weitere Verstöße festgestellt

Neben dem Schwerpunkteinsatz konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weitere Verstöße und Mängel erfassen. So lagen zehn Verstöße gegen das Verpackungsgesetz und ein Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz vor. In drei Fällen gab es einen Verdacht auf Schwarzarbeit. Eine mangelhafte Preisauszeichnung lag in acht Fällen vor. In zwei Gewerben konnten die Einsatzkräfte insgesamt 58 E-Zigaretten mit fehlender Steuerbanderole feststellen. Ein Gewerbe musste geschlossen werden und in zwei Fällen fanden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bauliche Mängel vor.