
Der Stadtordnungsdienst hat am ersten Mai-Wochenende mehrere Veranstaltungen kontrolliert und Präsenz im Stadtgebiet gezeigt. (Foto: Stadt Hagen)
Erfolgreiche Sondereinsätze des Ordnungsamtes rund um den 1. Mai
4. Mai 2023 – Personen- und Gewerbekontrollen, abgemeldete Fahrzeuge, mehrere Ordnungswidrigkeiten: Im Rahmen von zwei Sondersätzen rund um den Maifeiertag hat der Stadtordnungsdienst der Stadt Hagen am Sonntag, 30. April, und am Montag, 1. Mai, sechs Veranstaltungen mehrfach überprüft und im gesamten Stadtgebiet Präsenz gezeigt.
Aggressiver Hundeführer
Am Sonntagabend fiel den Einsatzkräften ein Hund auf, der augenscheinlich der Kategorie gefährliche Hunde angehört und keinen Maulkorb trug. Bei der Hundeüberprüfung zeigte sich der Führer des Hundes aggressiv und verweigerte die Herausgabe seiner Personalien. Die Polizei Hagen unterstützte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes bei dem Einsatz. Nach Eintreffen der Hundehalterin stellte das Team fest, dass der Hund nicht angemeldet war. Die Einsatzkräfte ordneten vorerst eine Maulkorbpflicht sowie eine zeitnahe Überprüfung des Hundes zur Bestimmung der Rasse an.
Verschiedene Ordnungswidrigkeiten
Bei den Sondereinsätzen wurden insgesamt 47 Personen kontrolliert und 41 Bürgergespräche geführt. In 14 Fällen lag eine Ruhestörung vor. Der Jugendschutz wurde in fünf Fällen überprüft. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sieben abgemeldete Kraftfahrzeuge vorgefunden und ein Fahrzeug stillgelegt. Von acht kontrollierten Gewerben wurden zwei im Rahmen des Sonn- und Feiertagsgesetzes NRW geschlossen. Ein weiteres Gewerbe war trotz Untersagung geöffnet. Hier hat nach einem Wechsel der neue Betreiber keine gewerberechtliche Erlaubnis vorgelegt, sodass die Einsatzkräfte das Gewerbe vor Ort geschlossen haben.
In sechs Fällen hat der Stadtordnungsdienst eine mündliche Verwarnung sowie eine Ordnungswidrigkeit wegen Belästigung der Allgemeinheit ausgesprochen. Außerdem wurden zwei Ordnungswidrigkeiten wegen falscher Namensangabe festgestellt. Gegen das Landesimmissionsschutzgesetz wurde acht Mal verstoßen. Dabei wurden sieben mündliche Verwarnungen und eine Ordnungswidrigkeit ausgesprochen. Messer und Tabakwaren wurden in drei Fällen sichergestellt. Die Einsatzkräfte konnten zudem einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz erfassen.
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