„CityARTists 2023“: Rolf Esser vertritt Hagen
11. Mai 2023 – Der Hagener Künstler Rolf Esser hat die Fachjury überzeugt: Er vertritt die Stadt Hagen bei dem Förderprogramm „CityARTists 2023“. In einem nächsten Schritt entscheidet die zentrale Jury des NRW KULTURsekretariats im Herbst über die zehn Gewinnerinnen und Gewinner. Das NRW KULTURsekretariat schreibt jährlich gemeinsam mit der Stadt Hagen und den anderen Mitgliedsstädten zehn Preise in Form von Stipendien für Bildende Künstlerinnen und Künstler aus.
Die Hagener Fachjury sah in Rolf Essers Beitrag die Kriterien für die Preisvergabe erfüllt und begründete ihre Wahl folgendermaßen: „Im Werk Rolf Essers treffen Elemente der Natur und geometrische Ordnungen aufeinander. Durch unterschiedliche Oberflächenbeschaffenheiten und Materialkontraste erweckt Esser in der Zweidimensionalität einen Anschein von Räumlichkeit. Er arbeitet in unterschiedlichen Medien und erzielt Verfremdungseffekte durch den Einsatz von Farbe beziehungsweise Mischtechnik auf Papier. Das Zusammentreffen luzider Farbigkeit mit konkreten Substanzen, welche entfernt an Kunst mit ‚armen‘ Materialien erinnern, prägt Essers Bildräume. Sie kombinieren eine träumerische Atmosphäre mit, im wörtlichen Sinne, gegenständlichen Bestandteilen. Beschreibende Titel wie ‚Helgoland‘ oder ‚Gelber Tornado‘ verleihen den Kompositionen Anschaulichkeit. Einflüsse von Klassikern der Kunstgeschichte wie Edward Munchs ‚Der Schrei‘ scheinen auf und bereichern Essers Bildsprache.
Der Künstler, dessen Schaffen auch Musik, Literatur und Design umfasst, studierte bei Walter Erben und trägt seit langen Jahren zum Kunstgeschehen in Hagen bei. Rolf Essers kenntnisreiches Spiel mit Dreidimensionalität und Flächigkeit überzeugte die Hagener Fachjury.“
Der Kunstpreis „CityARTISTS“
Ausgeschrieben wurden zehn Preise im Sinne einer Förderung für Bildende Künstlerinnen und Künstler aus den Sparten Malerei, Skulptur, Installation, zeitbasierte Medien und Fotografie in einer Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro. Die Stipendien betragen 5.000 Euro pro ausgewählter Künstlerin oder ausgewähltem Künstler. Die Künstlerinnen und Künstler müssen eine künstlerische Ausbildung etwa an einer Hochschule, Akademie oder Meisterklasse und/oder eine Reihe von Ausstellungen in beispielsweise Museen, Kunsthallen oder Kunsthallen vorweisen können. Die Bewerberinnen und Bewerber mussten zum Zeitpunkt der Bewerbung das 50. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Mitgliedsstadt haben, in der sie sich bewerben.
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