Der Spielerschutz in Spielhallen stand im Fokus eines Sondereinsatzes des Stadtordnungsdienstes. (Foto: Stadt Hagen)

Sondereinsatz: Stadtordnungsdienst kontrolliert Spielerschutz in Spielhallen

22. Mai 2023 – Wie wird der Spielerschutz in Hagener Spielhallen umgesetzt? Bei einem Sondereinsatz am vergangenen Samstag, 20. Mai, hat der Stadtordnungsdienst der Stadt Hagen insgesamt 18 Spielhallen im Stadtgebiet überprüft. Die Einsatzkräfte waren sowohl uniformiert als auch in zivil unterwegs.


Alle Spielhallen an zentrale Datenbank Oasis angeschlossen

Das Ergebnis des Sondereinsatzes: Alle Spielhallen konnten einen sogenannten Oasis-Zugang nachweisen. Hierbei handelt es sich um eine zentrale Datenbank für den Spielerschutz. Spielerinnen und Spieler können sich dort registrieren und in sämtlichen Spielhallen sperren lassen, beispielsweise im Rahmen von Suchttherapien. Die Spielhallenaufsicht hat die Verpflichtung, mit der von der Betreiberin oder dem Betreiber zur Verfügung gestellten Hard- und Software bei jedem Gast eine Kontrolle durchzuführen. Eine entsprechende Schulung der Servicekräfte ist nachzuweisen. In zwei kontrollierten Spielhallen wurde kein Ausweisdokument verlangt, somit konnte keine Abfrage über Oasis erfolgen.


Kaum Verstöße gegen den Spielerschutz, eine Schließung

In drei Fällen konnten die Aufsichten der Spielhalle bei einem ersten Kontrollgang keinen Schulungsnachweis bezüglich des Spielerschutzes vorlegen. Bei der Nachkontrolle wurde dann in zwei Hallen entsprechend geschultes Personal eingesetzt, die dritte musste geschlossen werden. In einem Gewerbe fanden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes ein Altgerät vor und forderten den Inhaber auf, dieses zu entfernen. Bei einer weiteren Spielhalle stellten die Einsatzkräfte gleich mehrere Verstöße fest: Neben dem Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz waren keine Flyer hinsichtlich des Spielerschutzes vorhanden. Ebenso war kein ausreichendes Personal vor Ort und mehrere Geldspielgeräte waren frei zugänglich. Die Nutzung mehrerer Geräte durch eine Spielerin oder einen Spieler verstößt gegen die Auflagen nach dem Glücksspielstaatsvertrag. Die Gewerbefachdienststelle der Stadt Hagen leitet nun entsprechende Bußgeldverfahren ein.