Aufgrund der hohen Nachfrage nach einem Zuschuss für ein Stecker-Solargerät entscheidet ein Losverfahren über die Vergabe des Förderbudgets. (Foto: Pixabay)

Große Nachfrage nach Förderprogramm für Stecker-Solargeräte: Los entscheidet

7. Juni 2023 – Rund 1.200 Anträge zur Förderung eines Stecker-Solargerätes sind beim Umweltamt der Stadt Hagen eingegangen. Zwischen dem 2. und 31. Mai konnten Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Hagen einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro für den Kauf eines Stecker-Solargerätes mit bis zu 600 Watt Ausgangsleistung beantragen. Aufgrund des großen Interesses wird das Umweltamt das Förderbudget aufstocken, sodass anstelle von 150 nun 292 Stecker-Solargeräte gefördert werden können. Da damit dennoch weit mehr Anträge vorliegen, als mit dem vorhandenen Förderbudget abgewickelt werden können, entscheidet in der kommenden Woche das Los. Das Losverfahren ist öffentlich und findet am Mittwoch, 14. Juni, ab 10.30 Uhr in der Lobby direkt neben dem Ratssaal im Rathaus an der Volme (1. Etage) statt.


Alle Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten zunächst nur eine Eingangsbestätigung mit einem Förderkennzeichen. Eine inhaltliche Rückmeldung zum Förderantrag gibt es aufgrund der hohen Nachfrage und dem damit verbundenen großen Verwaltungsaufwand nur im Falle von Unstimmigkeiten wie zum Beispiel doppelte Antragstellung oder fehlende Informationen.


Förderzusagen ab Mitte Juni

Für alle ausgelosten Förderanträge gilt, dass die Auslosung nicht automatisch mit einer Förderzusage gleichzusetzen ist. So erfolgte aufgrund der hohen Anzahl an Förderanträgen bislang nur eine erste Vorprüfung. Alle ausgelosten Förderanträge werden daher im Nachgang noch einmal einer abschließenden Prüfung unterzogen, ob alle Anforderungen der Förderrichtlinie tatsächlich eingehalten werden. Förderzusagen erfolgen daher frühestens ab der 25. Kalenderwoche, wobei die Anträge in der Reihenfolge der Auslosung bearbeitet werden. Gefördert werden nur Anlagen, die nach dem Erhalt der Förderzusage gekauft werden, da eine rückwirkende Förderung ausgeschlossen ist. Die Förderzusage bleibt daher unbedingt abzuwarten.


Antragstellerinnen und Antragsteller, die bis Mittwoch, 14. Juni, keine Nachfrage durch das Umweltamt erhalten haben, nehmen automatisch mit dem ihnen zugeteilten Förderkennzeichen am Losverfahren teil. Das Ergebnis des Losverfahrens wird im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt Hagen veröffentlicht.


In der Ratssitzung am Donnerstag, 15. Juni, wir darüber hinaus die Einführung einer Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik-Dachanlagen beraten. Die Entscheidung des Rates dazu steht somit noch aus.