
Auch in diesem Jahr können sich Initiativen, kirchliche Träger, Migrantenselbstorganisationen, Verbände oder Vereine, die in der Integrationsarbeit aktiv sind, für das Förderprogramm „KOMM-AN NRW“ melden. (Foto: MKJFGFI)
„KOMM-AN“: Förderung von Projekten zur Integration von Geflüchteten und (Neu-)Zugewanderten
28. Juni 2023 – Im Rahmen des Förderprogramms „KOMM-AN NRW“ vom Land Nordrhein-Westfalen zur Integration von Geflüchteten und (Neu-)Zugewanderten stehen für das Jahr 2024 rund 71.000 Euro für Hagener Projekte im Rahmen der Integrationsarbeit von beispielsweise Initiativen, kirchlichen Trägern, Migrantenselbstorganisationen, Verbänden oder Vereinen zur Verfügung. Die Akteurinnen und Akteure werden in ihrem Engagement durch das Kommunale Integrationszentrum (KI) der Stadt Hagen unterstützt. Ziel des Förderprogramms ist die Entlastung der ehrenamtlichen Arbeit.
Die Projekte müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise sollen die Angebote die Willkommens- und Anerkennungskultur für zugewanderte Personen fördern sowie ehrenamtliche Strukturen stärken. Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung muss gesichert sein, die Angebote müssen interkulturell geöffnet sein und Öffentlichkeitsarbeit unter der Verwendung des „KOMM-AN“-Logos ist verpflichtend. Außerdem verpflichten sich die Durchführungsträger dazu, die Mittel anhand der jeweils aktuellen Vorgaben aus dem Zuwendungsbescheid beziehungsweise des Weiterleitungsvertrags, der Förderkonzeption, den FAQ, der Richtlinie und den Nebenbestimmungen ordnungsgemäß zu verwenden. Mittelabrufe und Verwendungsnachweise müssen fristgerecht eingereicht werden. Zusätzlich sollte ein wechselseitiger Informationsaustausch mit dem KI sowie die Teilnahme an Qualifizierungen und Vernetzungstreffen stattfinden. Die Fördermittel werden nach folgenden Kriterien vergeben und aufgeteilt: Verhältnismäßigkeit zwischen beantragten Maßnahmen und Durchführungsmöglichkeiten der Träger wie zum Beispiel die Anzahl der Aktiven, Anzahl der Teilnehmenden oder der Durchführungsort, Schlüssigkeit und Plausibilität im Sinne der Förderkonzeption von „KOMM-AN“, Stichhaltigkeit der Begründung, Erfahrung der Kommune in der Zusammenarbeit mit Durchführungsträgern sowie die Förderung von Kooperationen und Netzwerken vor Ort.
Interessierte können das Formular zur Interessensbekundung für 2024 ausgefüllt und unterschrieben im Zeitraum von Montag, 3. Juli, bis Donnerstag, 31. August, im Kommunalen Integrationszentrum Hagen, Berliner Platz 22, abgeben oder per E-Mail an tobias.christmann-knorn@stadt-hagen.de senden. Auch eine spätere Antragstellung ist möglich, jedoch werden die Anträge bevorzugt, die fristgerecht eingegangen sind. Fragen beantwortet Tobias Christmann-Knorn unter Telefon 02331/207-5805 oder unter der E-Mail-Adresse tobias.christmann-knorn@stadt-hagen.de. Das aktuelle Antragsformular und weitere Informationen finden Interessierte in den kommenden Tagen auch direkt auf der Internetseite des KI Hagen.
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