Auch in Hagen werden zum kommenden Schuljahr wieder viele Kinder schulpflichtig und müssen an einer Schule angemeldet werden. (Foto: Hans Blossey)

Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025

9. August 2023 – Alle Kinder, die bis einschließlich zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden nach § 35 I des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005 in der zurzeit gültigen Fassung am 1. August 2024 schulpflichtig.


Kinder, die in der Zeit nach dem 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin beziehungsweise der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Vorzeitig aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.


Anmeldeverfahren

Die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder an den städtischen Grundschulen erfolgt ausschließlich per Post zentral bei der Stadt Hagen, Fachbereich für Schule, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, und kann ab Erhalt des Hinweisschreibens und des Anmeldeformulars bis spätestens 22. September 2023 vorgenommen werden. Sorgeberechtigte, die für ihre schulpflichtig gewordenen Kinder keine entsprechenden Unterlagen erhalten haben, zum Beispiel wegen einem erst kürzlich erfolgten Zuzug nach Hagen, können sich unter Telefon 02331/207-2793 für einen Nachversand melden.


Der Anmeldebogen selbst muss vollständig sowie gut leserlich ausgefüllt und unterschrieben ausschließlich per Post an die vorgenannte Adresse versandt werden. Die Anmeldung kann alternativ auch in den Briefkasten im Rathaus, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, eingeworfen werden. Im städtischen Fachbereich für Schule oder im Schulamt werden die Anmeldbögen nicht entgegengenommen. Aus rechtlichen Gründen ist es wichtig, dass bei einem gemeinsamen Sorgerecht beide Sorgeberechtigten den Bogen unterschreiben. Unterschreibt ein Sorgeberechtigter allein, muss der Anmeldung entweder ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine Einverständniserklärung der anderen sorgeberechtigten Person beigefügt werden.


Hilfs- und Beratungsangebote

Die Hagener Grundschulleitungen bieten Beratungsleistungen an, welche die Sorgeberechtigen im Zusammenhang mit der Anmeldung, beispielsweise bei besonderen pädagogischen oder gesundheitlichen Problemen des Kindes, nutzen können.


Zu den nachfolgenden Zeiten stehen im Anmeldezeitraum nach gegenwärtigem Stand zwei Schulleiterinnen oder Schulleiter für eine telefonische Beratung unter Telefon 02331/207-2669 zur Verfügung: Von Montag bis Donnerstag, 11. bis 14. September, jeweils von 10 bis 12 und von 15 bis 17 Uhr und für Kinder mit besonderen Bedarfen am Dienstag, 12. September von 10 bis 12 und von 15 bis 17 Uhr sowie am Donnerstag, 14. September, von 15 bis 17 Uhr. Außerhalb der genannten Zeiten ist die Telefonnummer nicht besetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des städtischen Fachbereiches Schule oder des Schulamtes der Stadt Hagen können keine Beratung anbieten und demzufolge auch keine entsprechenden Fragen beantworten. Änderungen sind hierbei nicht auszuschließen. Über den aktuellen Stand informiert die Stadt Hagen auf der Homepage www.hagen.de im Fachbereich des Amts für Schulverwaltung und Hochschulwesen unter dem Punkt „Schüler“. Dort befinden sich außerdem Informationen zum Anmeldeverfahren in andere Sprachen übersetzt.


Die Kinder können für folgende Grundschulen im Hagener Stadtgebiet angemeldet werden.


Gemeinschaftsgrundschulen:

• Friedrich-Harkort, Twittingstraße 23a, 58135 Hagen, Telefon 02331/400411

• Geweke, Ennepeufer 5, zusätzliche Klassen: Büddingstraße 49, 58135 Hagen, Telefon 02331/4732280

• Hestert, Schlesierstraße 36, 58135 Hagen, Telefon 02331/41983

• Kipper, Gabelsbergerstraße 50, 58135 Hagen, Telefon 02331/403584

• Astrid-Lindgren, Selbecker Straße 55, zusätzliche Klassen: Delsterner Straße 59, 58091 Hagen, Telefon 02331/77110

• Volmetal, Ribbertstraße 60, 58091 Hagen, Telefon 02337/1635

• Boloh, Weizenkamp 3, 58093 Hagen, Telefon 02331/348198-0

• Emil-Schumacher, Siemensstraße 10, 58089 Hagen, Telefon 02331/334027

• Emst, Karl-Ernst-Osthaus-Straße 60, 58093 Hagen, Telefon 02331/358321

• Erwin-Hegemann, Fraunhoferstraße 5, 58097 Hagen, Telefon 02331/87600

• Funckepark, Funckestraße 33, 58097 Hagen, Telefon 02331/87788

• Goldberg (Grundschulverbund mit dem Teilstandort Franzstraße 77), Schulstraße 9-11, 58095 Hagen, Telefon 02331/24529

• Henry-van-de-Velde, Blücherstraße 22, 58095 Hagen, Telefon 02331/367358-0

• Janusz-Korczak, Grünstraße 4, 58095 Hagen, Telefon 02331/338721

• Karl-Ernst-Osthaus (mit Filiale Berchumer Straße 68), Lützowstraße 121, 58095 Hagen, Telefon 02331/375769-0

• Kuhlerkamp, Heinrichstraße 31, 58089 Hagen, Telefon 02331/330262

• Freiherr-vom-Stein (Grundschulverbund mit dem katholischen Teilstandort Liebfrauen), Lindenstraße 16a, 58089 Hagen, Telefon 02331/305346

• Gebrüder-Grimm, Schillerstraße 23, 58089 Hagen, Telefon 02331/25402

• Helfe, Helfer Straße 76, 58099 Hagen, Telefon 02331/61776

• Hermann-Löns, Overbergstraße 39, 58099 Hagen, Telefon 02331/61684

• Vincke, Schwerter Straße 170, 58099 Hagen, Telefon 02331/65323

• Berchum/Garenfeld, Auf dem Blumenkampe 3, 58093 Hagen, Telefon 02334/53522

• Heideschule Hohenlimburg, Heideschulweg 12, 58119 Hagen, Telefon 02334/42440

• Im Kley (Grundschulverbund mit dem Teilstandort Schälker Landstraße 22), Kiebitzweg 6, 58119 Hagen, Telefon 02334/808168-0.

• Wehringhausen (Schule wird noch gebaut, wird bis zum Start des Schuljahres 2024/2025 ab dem 1. August 2024 aber fertig), Minervastraße 37, 58089 Hagen, noch keine Telefonnummer vorhanden


Sollten Sorgeberechtigte ihr Kind an einer anderen Grundschule anmelden wollen, beispielsweise einer staatlich anerkannten privaten Ersatzschule oder einer Grundschule außerhalb Hagens, werden diese gebeten, die Anmeldung mit der jeweiligen Schule zu klären. Zur Kontrolle der Schulpflicht und um unnötige Mahnverfahren zu vermeiden, sollten sie dem Fachbereich Bildung der Stadt Hagen eine Kopie der Anmelde- oder Aufnahmebestätigung zusenden.


Katholische Bekenntnisschulen:

• Goethe, Kirchstraße 9, 58099 Hagen, Telefon 02331/396037-0

• Meinolf, Stadionstraße 22, 58097 Hagen, Telefon 02331/880203

• Overberg, Overbergstraße 37, 58099 Hagen, Telefon 02331/61451

• Katholischer Teilstandort Liebfrauen der Grundschule Freiherr-vom-Stein, Lindenstraße 16a, 58089 Hagen, Telefon 02331/305346

• Wesselbach, Neuer Schloßweg 15, 58119 Hagen, Telefon 02334/445662-0.


Für die erfolgreiche Anmeldung an einer katholischen Bekenntnisschule muss ein Kind katholisch getauft oder von den Sorgeberechtigten eine Unterrichtung im katholischen Glauben ausdrücklich gewünscht sein. In diesem Fall ist eine Kopie der katholischen Taufbescheinigung oder eine formlose Erklärung der Sorgeberechtigten auf einem Beiblatt nötig, dass sie die Beschulung des Kindes im Sinne des katholischen Glaubens wünschen.


Förderschulen:

• Förderschule Lernen: Friedrich-von-Bodelschwingh, Eugen-Richter-Straße 77-79, 58089 Hagen, Telefon 02331/335063

• Förderschule Lernen: Fritz-Reuter, Kapellenstraße 75, 58099 Hagen, Telefon 02331/483329-0

• Förderschule Sprache: Erich-Kästner, Berchumer Straße 68, 58093 Hagen, Telefon 02331/81156

• Förderschule emotionale und soziale Entwicklung: Wilhelm-Busch, Obernahmerstraße 9, 58119 Hagen, Telefon 02334/442250

• Förderschule geistige Entwicklung: Gustav-Heinemann, Franzstraße 79, 58091 Hagen, Telefon 02331/72766.


Sollten Sorgeberechtigte ihr Kind an einer Förderschule anmelden wollen, ist ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Überprüfung des Bedarfs an sonderpädagogischer Förderung an einer Grundschule erforderlich. In den Fällen von geistiger Behinderung, Körperbehinderung, Hör- und Sehschädigungen kann dies auch an den entsprechenden Förderschulen erfolgen.


Förderschulen außerhalb von Hagen:

• Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung: Oberlin-Schule, Evangelische Stiftung Volmarstein, Hartmannstraße 18-20, 58300 Wetter, Telefon 02335/6393310

• Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören: Westfälische Schule für Schwerhörige, Hauptstraße 155, 44892 Bochum, Telefon 0234/921740

• Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen: Martin-Bartels-Schule (Westfälische Schule für Sehbehinderte), Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund, Telefon 0231/4503-866.


Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Eltern nach § 41 I SchulG zur Anmeldung ihrer schulpflichtig werdenden Kinder verpflichtet sind. Eine Zuwiderhandlung kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden (§ 126 SchulG). Außerdem können in diesem Zusammenhang Zwangsgelder angedroht und festgesetzt werden (§ 41 V SchulG).