Ein Einsatzort für Schöffinnen und Schöffen ist das Landgericht Hagen. (Foto: Hans Blossey) Ein Einsatzort für Schöffinnen und Schöffen ist das Landgericht Hagen. (Foto: Hans Blossey)

Schöffen- und Jugendschöffenwahl


Als ehrenamtliche Schöffin oder ehrenamtlicher Schöffe haben Sie während einer Hauptverhandlung in vollem Umfang ein Richteramt mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichter. Für das Ehrenamt benötigen Sie keine juristische Ausbildung.

Jugendschöffenwahl für die neue Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028

Bis Anfang Juni 2023 stellt die Stadt Hagen eine Vorschlagsliste mit Interessenten für das Jugend- / Schöffenamt für die fünfjährige Wahlperiode ab Januar 2024 auf. Gerne können Sie sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anforderungen melden:

  • Bewerber/innen müssen in Hagen wohnen und zu Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024) zwischen 25 und 69 Jahre alt sein.
  • Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige.
  • Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
  • Auch hauptamtliche in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Sie sollten über

  • Menschenkenntnis
  • Lebenserfahrung
  • Objektivität und Unvoreingenommenheit
  • ausgeprägten Gerechtigkeitssinn
  • Standfestigkeit sowie Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen

verfügen. Jugendschöffen sollten zudem in der Jugenderziehung besondere Erfahrung besitzen.


Möchten Sie sich bewerben, so nutzen Sie bitte dieses Formular. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung bis zum 30. April 2023 vorliegen muss


Bewerbung Jugendschöffenwahl 2023

Informationsblatt

Informationen bekommen Sie zusätzlich auf www.schoeffenwahl.de

Schöffenwahl

Wenn Sie Interesse an einer Schöffentätigkeit haben, bewerben Sie sich bitte schriftlich unter Angabe Ihres Familiennamens, ggf. Geburtsnamens, Vornamens, Geburtsort, Geburtstag, Beruf und Anschrift beim Fachbereich des Oberbürgermeisters, Bereich Protokoll, Städtepartnerschaft & Ehrenamt, Rathausstraße 11, 58095 Hagen und verwenden Sie dazu unbedingt den Onlineantrag. Die Bewerbungsfrist endet am 15. April 2023.


Besonderheiten / Befreiungen

Von der Stadt Hagen wird eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufgestellt. Diese muss doppelt soviele Vorschläge enthalten wie die vom Amtsgericht benötigte Personenzahl. Um die Liste erstellen zu können, werden die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen, verschiedene Institutionen und Verbände angeschrieben. Dazu kommen dann die in der laufenden Amtsperiode eingegangenen freiwilligen Meldungen, die direkt bei der Stadt Hagen, Fachbereich des Oberbürgermeisters, abgegeben werden können. Die Namen werden alphabetisch zusammengestellt. Über die Weiterleitung der Liste an das Amtsgericht wird ein Beschluss des Rates der Stadt herbeigeführt. Die endgültige Auswahl aus der Vorschlagsliste wird beim Amtsgericht getroffen. Die laufende Amtsperiode endet am 31.Dezember 2023.


Bewerbungsformular Schöffenwahl

Standort & Erreichbarkeit

Kontakt Jugendschöffenwahl

Fachbereich Jugend und Soziales

Rathaus II.
Berliner Platz 22

58089 Hagen


Frau Huvers

Telefon: 02331 207-2805

Telefax: 02331 207-2455

Standort & Erreichbarkeit

Kontakt Schöffenwahl

Fachbereich des Oberbürgermeisters

Bereich Protokoll, Städtepartnerschaften & Ehrenamt

Rathaus I (Bauteil B)

Rathausstr. 11
58095 Hagen


Frau Klute

Telefon: 02331 207-2597
Telefax: 02331 207-2473