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Impfmöglichkeiten
Hier finden Sie Informationen zu den kostenlosen Impfungen bei den Haus- oder Betriebsärzten sowie in Apotheken und erfahren, was Sie zum Impftermin mitbringen müssen.

Impfung bei Haus- oder Fachärzten
Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Hagen geben die Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen. Fragen Sie am besten direkt in Ihrer Praxis nach und lassen sich vor Ort beraten. Hier finden Sie eine Übersicht, welche Ärzte in Hagen Coronaschutzimpfungen durchführen. Die Übersicht richtet sich nach den jeweiligen Stadtbezirken der Praxen.

Impfung durch die Koordinierende COVID-Impfeinheit (KoCI):
Das Impfzentrum der Stadt Hagen in der Stadthalle schließt zum Donnerstag, 30. Juni. Personen, die sich ab dem 1. Juli impfen lassen möchten, können ihre Impfungen bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie in Apotheken erhalten.
Impfung durch Betriebsärzte
Neben Haus- sowie Fachärzten führen auch Betriebsärzte Coronaschutzimpfungen durch. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an und erkundigen Sie sich nach den Impfmöglichkeiten. Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. bietet auf seiner Internetseite eine digitale Betriebsarzt-Suche an.

Impfung von Kindern und Jugendlichen
Kinder zwischen fünf und einschließlich 15 Jahren benötigen für die Schutzimpfung eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Hier finden Sie das entsprechende Formular für Kinder von fünf bis elf Jahren und das Formular für Kinder von zwölf bis einschließlich 15 Jahren. Kinder ab zwölf Jahren können ab drei Monaten nach der Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Was muss ich zur Impfung mitbringen?
- Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument
- Krankenkassenkarte
- Impfpass (falls vorhanden, wird alternativ beispielsweise in der Arztpraxis ausgestellt)
Unterlagen für Erstimpfungen
Sie oder Ihr Kind bekommen die erste Coronaschutzimpfung? Dann bringen Sie bitte das entsprechende Formular ausgefüllt zu Ihrem Impftermin mit:
- Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech und Moderna)
- Impfung mit einem Vektor-Impfstoff (Johnson&Johnson)
- Impfung mit einem Proteinimpfstoff (Novavax)
Hinweis zur zweiten Auffrischungsimpfung: Personen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen, Personen mit einer Immunschwäche sowie Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen können eine zweite Boosterimpfung erhalten.
Datenschutzinformationen zu den Impfaktionen
Hier finden Sie die Information nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Erhebung personenbezogener Daten
Kontakt
Sie haben Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an die Koordinierende COVID-Impfeinheit („KoCI“).
Hotline des Gesundheitsamts
Für medizinische Fragen zur Coronapandemie: 02331/207-3934 (montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13.30 Uhr)
