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Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (Flüchtlinge aus der Ukraine) Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (Flüchtlinge aus der Ukraine) https://services.hagen.de/at-humanitaere-gruende/
Sie sind ein Flüchtling, der aus der Ukraine zugezogen ist oder zuziehen möchte.
§ 24 AufenthG

  • gültiger Nationalpass/Reiseausweis
  • digitales biometrisches Foto
  • Geburts- und/oder Heiratsurkunde
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder Arbeitslosengeld-/Grundsicherungs-/Sozialhilfe-/Bürgergeldbescheid
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (beim Vorsprachetermin ausgefüllt und unterschrieben mitbringen)
  • Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
  • aktuelle Schulbescheinigung
  • Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war bzw. bei Verlängerung den aktuellen Aufenthaltstitel oder eine andere Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht
  • Erklärung der Eheleute über die familiäre Lebensgemeinschaft (beim Vorsprachetermin unterschrieben mitbringen)
Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.
Individuell nach Antragsangaben
Sie stellen online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich (Aufnahme der biometrischen Daten). 

  • Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!
Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem eingestellt.
etwa 6 Wochen

Aufenthaltserlaubnisse werden ausschließlich für Neueinreisende erteilt, für Personen die bereits im Bundesgebiet wohnen gilt folgendes:

  • Am 28. Oktober 2025 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in Kraft getreten.
  • Diese regelt die automatische Verlängerung von am 1. Februar 2026 noch gültigen Aufenthaltserlaubnissen für vorübergehenden Schutz bis zum 4. März 2027.
  • Ausländer*innen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind und gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz entsprechende Aufenthaltserlaubnisse erhalten haben, wird eine nahtlose Fortsetzung ihres vorübergehenden Schutzes gewährt.
  • Vorsprachen oder Kontaktaufnahmen mit der Ausländerbehörde sind nicht erforderlich.
  • Ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel wird nicht ausgestellt, die bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis gilt automatisch bis zum 4. März 2027 fort.
Ukraine, Flüchtling, Durchführungsbeschluss, Familiennachzug, Eheschließung, Geburt, Familienzusammenführung, Heirat https://www.hagen.de/serviceportal/leistung/aufenthaltserlaubnis-aus-humanitaeren-gruenden-fluechtlinge-aus-der-ukraine-347.html Stadt Hagen
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Ein- & Auswanderung

Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (Flüchtlinge aus der Ukraine)

Auf einen Blick
Sie sind ein Flüchtling, der aus der Ukraine zugezogen ist oder zuziehen möchte.

Online-Dienst

Zum Online-Dienst
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Beschreibung

Ausländerbehörde Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen

etwa 6 Wochen

  • gültiger Nationalpass/Reiseausweis
  • digitales biometrisches Foto
  • Geburts- und/oder Heiratsurkunde
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder Arbeitslosengeld-/Grundsicherungs-/Sozialhilfe-/Bürgergeldbescheid
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (beim Vorsprachetermin ausgefüllt und unterschrieben mitbringen)
  • Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
  • aktuelle Schulbescheinigung
  • Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war bzw. bei Verlängerung den aktuellen Aufenthaltstitel oder eine andere Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht
  • Erklärung der Eheleute über die familiäre Lebensgemeinschaft (beim Vorsprachetermin unterschrieben mitbringen)
Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.


Aufenthaltserlaubnisse werden ausschließlich für Neueinreisende erteilt, für Personen die bereits im Bundesgebiet wohnen gilt folgendes:

  • Am 28. Oktober 2025 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in Kraft getreten.
  • Diese regelt die automatische Verlängerung von am 1. Februar 2026 noch gültigen Aufenthaltserlaubnissen für vorübergehenden Schutz bis zum 4. März 2027.
  • Ausländer*innen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind und gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz entsprechende Aufenthaltserlaubnisse erhalten haben, wird eine nahtlose Fortsetzung ihres vorübergehenden Schutzes gewährt.
  • Vorsprachen oder Kontaktaufnahmen mit der Ausländerbehörde sind nicht erforderlich.
  • Ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel wird nicht ausgestellt, die bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis gilt automatisch bis zum 4. März 2027 fort.

Individuell nach Antragsangaben

§ 24 AufenthG

Sie stellen online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich (Aufnahme der biometrischen Daten). 

  • Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!
Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem eingestellt.

Online-Terminvergabe

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Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausstraße 11
58095 Hagen