Zum Inhalt springen
Leistung
Auf dieser Seite
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung
Für die Einreise benötigen Sie in fast allen Fällen ein Visum für einen längeren Aufenthalt. Ein Visum wird von Auslandsvertretungen, also Botschaften und Generalkonsulaten außerhalb Deutschlands, ausgestellt. Es wird als Aufkleber in Ihren Pass eingebracht.

Wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten wollen (mehr als drei Monate oder zum Arbeiten), benötigen Sie immer einen gültigen Aufenthaltstitel.
Aufenthaltstitel ist der Oberbegriff für unterschiedliche erteilte Rechte zur Einreise und zum Aufenthalt. Beispiele für Aufenthaltstitel sind, ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis (befristeter Aufenthaltstitel), eine Blaue Karte (Aufenthaltstitel für bestimmte Fachkräfte) oder eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel).

Ihr Aufenthaltstitel wird Ihnen grundsätzlich als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Es handelt sich um eine Plastikkarte im Kreditkartenformat. 

Der Zweck Ihres Aufenthalts (Arbeit, Studium, Ausbildung, Zusammenleben mit Ihrer Familie) ist auf Ihrem Aufenthaltstitel vermerkt.
https://services.hagen.de/aufenthaltstitel/#/
Sie sind Ausländer. Sie kommen aus einem Land, das nicht zur EU (Europäischen Union) oder dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) gehört. Sie sind oder möchten nach Deutschland, um hier eine Beschäftigung auszuüben.
§  5 i.V.m. §§ 18 ff. AufenthG
  • gültiger Nationalpass/Reiseausweis
  • digitales biometrisches Foto
  • Geburts- und/oder Heiratsurkunde
  • Arbeitsvertrag oder eines verbindliches Arbeitsplatzangebot
  •  Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (zwingend vom Arbeitgeber auszufüllen und zu unterschreiben)
  • Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung 
  • soweit vorhanden Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung
  • bei reglementierten Berufen: Ihre Berufszulassung
  • falls erforderlich: Berufsausübungserlaubnis
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (beim Vorsprachetermin ausgefüllt und unterschrieben mitbringen)
  • Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.
Individuell je nach Antragsangaben

Sie stellen online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich (Aufnahme der biometrischen Daten).

  • Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!
Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem eingestellt.
 etwa 12 Wochen 

Stellen Sie den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres aktuell gültigen Aufenthaltstitels.
Landesspezifische Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung nach NRW finden Sie auf der externen Seite der Bezirksregierung Köln:
Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW) | Bezirksregierung Köln
Berufsausbildung,Erwerbstätigkeit,Beschäftigung,Fachkraft,Arbeitserlaubnis,Einwanderung,Qualifizierte Berufsausbildung,Qualifizierte Beschäftigung,Fachkraft mit Berufsausbildung, https://www.hagen.de/serviceportal/leistung/aufenthaltserlaubnis-zur-beschaeftigung-138.html Stadt Hagen
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Ein- & Auswanderung

Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung

Auf einen Blick
Sie sind Ausländer. Sie kommen aus einem Land, das nicht zur EU (Europäischen Union) oder dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) gehört. Sie sind oder möchten nach Deutschland, um hier eine Beschäftigung auszuüben.

Online-Dienst

Zum Online-Dienst
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Beschreibung

Für die Einreise benötigen Sie in fast allen Fällen ein Visum für einen längeren Aufenthalt. Ein Visum wird von Auslandsvertretungen, also Botschaften und Generalkonsulaten außerhalb Deutschlands, ausgestellt. Es wird als Aufkleber in Ihren Pass eingebracht.

Wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten wollen (mehr als drei Monate oder zum Arbeiten), benötigen Sie immer einen gültigen Aufenthaltstitel.
Aufenthaltstitel ist der Oberbegriff für unterschiedliche erteilte Rechte zur Einreise und zum Aufenthalt. Beispiele für Aufenthaltstitel sind, ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis (befristeter Aufenthaltstitel), eine Blaue Karte (Aufenthaltstitel für bestimmte Fachkräfte) oder eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel).

Ihr Aufenthaltstitel wird Ihnen grundsätzlich als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Es handelt sich um eine Plastikkarte im Kreditkartenformat. 

Der Zweck Ihres Aufenthalts (Arbeit, Studium, Ausbildung, Zusammenleben mit Ihrer Familie) ist auf Ihrem Aufenthaltstitel vermerkt.

Ausländerbehörde Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen

 etwa 12 Wochen 

  • gültiger Nationalpass/Reiseausweis
  • digitales biometrisches Foto
  • Geburts- und/oder Heiratsurkunde
  • Arbeitsvertrag oder eines verbindliches Arbeitsplatzangebot
  •  Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (zwingend vom Arbeitgeber auszufüllen und zu unterschreiben)
  • Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung 
  • soweit vorhanden Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung
  • bei reglementierten Berufen: Ihre Berufszulassung
  • falls erforderlich: Berufsausübungserlaubnis
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (beim Vorsprachetermin ausgefüllt und unterschrieben mitbringen)
  • Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.

Stellen Sie den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres aktuell gültigen Aufenthaltstitels.

Individuell je nach Antragsangaben

§  5 i.V.m. §§ 18 ff. AufenthG

Sie stellen online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich (Aufnahme der biometrischen Daten).

  • Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!
Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem eingestellt.

Landesspezifische Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung nach NRW finden Sie auf der externen Seite der Bezirksregierung Köln:
Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW) | Bezirksregierung Köln

Online-Terminvergabe

Zur Online-Terminvergabe

Organisation


Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausstraße 11
58095 Hagen