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Fischereiabgabe Zahlung
Auf einen Blick
Wenn Sie die Fischerei im Land Nordrhein-Westfalen ausüben wollen, ist die nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe für das entsprechende Kalenderjahr zu entrichten.
Der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe berechtigt nur in Verbindung mit einem in Nordrhein-Westfalen anerkannten Fischereischein zur Ausübung der Fischerei.
Der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe berechtigt nur in Verbindung mit einem in Nordrhein-Westfalen anerkannten Fischereischein zur Ausübung der Fischerei.
Online-Dienst
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Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Online und vor Ort
Beschreibung
Personen, die im Land Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausüben möchten, müssen die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe zum Zeitpunkt der Fischereiausübung entrichtet haben.
Sie können die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre mit Gültigkeitsbeginn im aktuell laufenden oder im nächsten Kalenderjahr entweder über einen Onlinedienst oder bei der örtlich zuständigen Behörde entrichten.
Örtlich zuständig ist für NRW-Bürgerinnen und -Bürger die Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt.
Hat die antragstellende Person keinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, ist die Gemeinde zuständig, auf deren Gebiet sie die Fischerei ausüben will.
Sie können die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre mit Gültigkeitsbeginn im aktuell laufenden oder im nächsten Kalenderjahr entweder über einen Onlinedienst oder bei der örtlich zuständigen Behörde entrichten.
Örtlich zuständig ist für NRW-Bürgerinnen und -Bürger die Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt.
Hat die antragstellende Person keinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, ist die Gemeinde zuständig, auf deren Gebiet sie die Fischerei ausüben will.
Die Fischereiabgabe kann vor Ort beim Umweltamt, Untere Fischereibehörde, Rathausstr. 11, 58095 Hagen nach vorheriger Terminabsprache unter Tel. 207-4846 gezahlt werden.
Eine Zahlung bei den Bürgerämtern ist derzeit noch nicht möglich.
Eine Zahlung bei den Bürgerämtern ist derzeit noch nicht möglich.
ca. 10 Minuten
Bei einer Onlineantragstellung kann ausschließlich per Kreditkarte bezahlt werden.
Die Zahlung vor Ort bei der unteren Fischereibehörde ist per Girocard („EC-Karte“) möglich.
Die Zahlung vor Ort bei der unteren Fischereibehörde ist per Girocard („EC-Karte“) möglich.
Für ein Kalenderjahr
1. Online-Zahlung (Landesdienst)
- Fischereiabgabe: 10 Euro
- Verwaltungsgebühr: 4 Euro
- Gesamtgebühr: 14 Euro
2. Zahlung bei der örtlich zuständigen Behörde:
- Fischereiabgabe: 10 Euro
- Verwaltungsgebühr: 12 Euro
- Gesamtgebühr: 22 Euro
Für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre
1. Online-Zahlung (Landesdienst)
1. Online-Zahlung (Landesdienst)
- Fischereiabgabe: 30 Euro
- Verwaltungsgebühr: 12 Euro
- Gesamtgebühr: 42 Euro
2. Zahlung bei der örtlich zuständigen Behörde:
- Fischereiabgabe: 30 Euro
- Verwaltungsgebühr: 20 Euro
- Gesamtgebühr: 50 Euro
§§ 31 Abs. 1 und 8, 34, 35, 36 und 36a Landesfischereigesetz NRW
§ 22a Abs. 1 Landesfischereiverordnung NRW
§ 22a Abs. 1 Landesfischereiverordnung NRW
Die Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen ist der zentrale Ansprechpartner für Fragen zum digitalen Fischereischein, zur Fischereiabgabe sowie zum Fachverfahren DigiFischDok. Die Leitstelle koordiniert landesweit die Digitalisierung des Fischereischeinwesens und steht unterstützend zur Verfügung
Leitstelle für Fischereischeinwesen | LAVE NRW
Leitstelle für Fischereischeinwesen | LAVE NRW
Standort
Rathaus I
Rathausstraße 11
58095 Hagen
Organisation
Stadt Hagen - Umweltamt
Rathausstraße 11
58095 Hagen