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Fischereischein Ausstellung Online Fischereischein Ausstellung Online Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie in der Regel einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung ab dem 03.07.2026 können Sie diesen sowohl Online als auch bei der unteren Fischereibehörde beantragen. Sofern Sie die Fischerprüfung vor dem 01.07.2026 abgelegt haben, muss der Fischereischein aufgrund der Umstellung in ein Scheckkarten-Format bei der unteren Fischereibehörde beantragt werden. Seit dem 01.07.2026 wird der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Der Fischereischein wird in Nordrhein-Westfalen seit dem 03.07.2026 im Scheckkartenformat mit elektronischen Sicherheitsmerkmalen sowie zusätzlich als digitales Zertifikat für das Smartphone zur Verfügung gestellt. 
Er wird seitdem auf Lebenszeit erteilt.
Die Berechtigung zur Fischereiausübung bleibt an die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre gebunden.
  
Damit ein Fischereischein erteilt werden kann, muss in der Regel zuvor die Fischerprüfung abgelegt werden.

Der bisherige Jugendfischereischein wurde abgeschafft. Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln, ohne selbst einen Jugendfischereischein zu besitzen.
Mitgeführt werden muss nur ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Kinderpersonalausweis) oder Schülerausweis.

Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit erteilt werden. Der Fischereischein mit Begleitung berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins.
Die Beantragung eines Fischereischeines mit Begleitung kann online über das NRW-Serviceportal oder auf dem Postweg beim Landesamt erfolgen.
Fischereischein mit Begleitung - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online

 Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein (Ausländerfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen.
Der Nachweis kann beispielsweise durch Vorlage eines ausländischen Fischereischeins erfolgen.
Die Beantragung eines Jahresfischereischeines (Ausländerfischereischein) kann online über das NRW-Serviceportal oder bei der örtlich zuständigen Behörde erfolgen. Örtlich zuständig ist die Gemeinde, auf deren Gebiet die Fischerei ausgeübt werden soll.
Urlauber- und Ausländerfischereischein - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online
 
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Nordrhein-Westfalen anerkannt; eine Umschreibung ist nicht erforderlich. Dasselbe gilt für Fischerprüfungszeugnisse, sofern die Inhaberin bzw. der Inhaber zum Zeitpunkt der Prüfung nicht in Nordrhein-Westfalen gemeldet war.
Das Mitführen eines Fischereischeins ist auch beim Angeln an kommerziellen Angelteichen  verpflichtend.
Neben dem Fischereischein wird noch ein Fischereierlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers am jeweiligen Gewässer benötigt (z.B. Fischereigenossenschaft, Gewässereigentümer, Fischereirechtpächter). Der Fischereierlaubnisschein kann häufig auch in nahegelegenen Angelgeschäften und online erworben werden.
 


https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=FISCHAUSST&location=059140000000
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie in der Regel einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung ab dem 03.07.2026 können Sie diesen sowohl Online als auch bei der unteren Fischereibehörde beantragen.
Sofern Sie die Fischerprüfung vor dem 01.07.2026 abgelegt haben, muss der Fischereischein aufgrund der Umstellung in ein Scheckkarten-Format bei der unteren Fischereibehörde beantragt werden.
Seit dem 01.07.2026 wird der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.
§§ 31, 33, 34, 35 und 36 des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen

ACHTUNG: Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei der unteren Fischereibehörde beantragen. Die Online-Beantragung ist in diesen Fällen nicht möglich.

Bei Onlinebeantragung:

  • Identitätsnachweis über eID des Personalausweises via digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID)
  • Der Zugangscode nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung ab 3. Juli 2026
Bei Beantragung bei der örtlich zuständigen Gemeinde

  • Fischerprüfungszeugnis, Fischereischein oder sonstiger Sachkundenachweis gemäß § 31 Abs. 4 Landesfischereigesetz NRW
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Personalausweis) oder Schülerausweis
  • Bei Antragstellung für Dritte: entsprechende Vollmacht inkl. Selbstauskunft für die dritte Person. Siehe weitere Infos unter: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen
Fischereischein auf Lebenszeit
  • Online-Antrag: 18 Euro (Verwaltungsgebühr des Landes)
  • Beantragung bei der unteren Fischereibehörde 30 Euro (Verwaltungsgebühr des Landes 18 Euro zzgl. Bearbeitungsgebühr der Gemeinde 12 Euro)
Hinzu kommt ggf. die Gebühr für die Fischereiabgabe:
 
Für ein Kalenderjahr
1. Online-Antrag (Landesdienst)
  • Fischereiabgabe: 10 Euro
  • Verwaltungsgebühr: 4 Euro
  • Gesamtgebühr: 14 Euro
2. Beantragung bei der unteren Fischereibehörde: 
  • Fischereiabgabe: 10 Euro
  • Verwaltungsgebühr: 12 Euro
  • Gesamtgebühr: 22 Euro
Für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre
1. Online-Antrag (Landesdienst)
  • Fischereiabgabe: 30 Euro
  • Verwaltungsgebühr: 12 Euro
  • Gesamtgebühr: 42 Euro
2. Beantragung bei der unteren Fischereibehörde: 
  • Fischereiabgabe: 30 Euro
  • Verwaltungsgebühr: 20 Euro
  • Gesamtgebühr: 50 Euro


Bei Nutzung des Onlinedienstes steht der digitale Fischereischein nach erfolgter Bezahlung unmittelbar im Postfach des BundID-Nutzerkontos der antragstellenden Person zur Verfügung.
Bei Antragstellung vor Ort bei der unteren Fischereibehörde erfolgt i. d. R. die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck ebenfalls unmittelbar. 
Der Fischereischein im Scheckkarten-Format wird wenige Wochen später automatisch per Post zugestellt.
Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.
Die Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen ist der zentrale Ansprechpartner für Fragen zum digitalen Fischereischein, zur Fischereiabgabe sowie zum Fachverfahren DigiFischDok. Die Leitstelle koordiniert landesweit die Digitalisierung des Fischereischeinwesens und steht unterstützend zur Verfügung
Leitstelle für Fischereischeinwesen | LAVE NRW
Fischereischein,Angelschein,Fischen,Angeln,Angelerlaubnis,Bundesfischereischein,Fischereirecht,Fischkarte, https://www.hagen.de/serviceportal/leistung/fischereischein-ausstellung-online-323.html Stadt Hagen
Stadt Hagen - Umweltamt
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Engagement & Hobby

Fischereischein Ausstellung Online

Auf einen Blick
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie in der Regel einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung ab dem 03.07.2026 können Sie diesen sowohl Online als auch bei der unteren Fischereibehörde beantragen.
Sofern Sie die Fischerprüfung vor dem 01.07.2026 abgelegt haben, muss der Fischereischein aufgrund der Umstellung in ein Scheckkarten-Format bei der unteren Fischereibehörde beantragt werden.
Seit dem 01.07.2026 wird der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.

Online-Dienst

Zum Online-Dienst
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Online und vor Ort

Beschreibung

Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Der Fischereischein wird in Nordrhein-Westfalen seit dem 03.07.2026 im Scheckkartenformat mit elektronischen Sicherheitsmerkmalen sowie zusätzlich als digitales Zertifikat für das Smartphone zur Verfügung gestellt. 
Er wird seitdem auf Lebenszeit erteilt.
Die Berechtigung zur Fischereiausübung bleibt an die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre gebunden.
  
Damit ein Fischereischein erteilt werden kann, muss in der Regel zuvor die Fischerprüfung abgelegt werden.

Der bisherige Jugendfischereischein wurde abgeschafft. Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln, ohne selbst einen Jugendfischereischein zu besitzen.
Mitgeführt werden muss nur ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Kinderpersonalausweis) oder Schülerausweis.

Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit erteilt werden. Der Fischereischein mit Begleitung berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins.
Die Beantragung eines Fischereischeines mit Begleitung kann online über das NRW-Serviceportal oder auf dem Postweg beim Landesamt erfolgen.
Fischereischein mit Begleitung - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online

 Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein (Ausländerfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen.
Der Nachweis kann beispielsweise durch Vorlage eines ausländischen Fischereischeins erfolgen.
Die Beantragung eines Jahresfischereischeines (Ausländerfischereischein) kann online über das NRW-Serviceportal oder bei der örtlich zuständigen Behörde erfolgen. Örtlich zuständig ist die Gemeinde, auf deren Gebiet die Fischerei ausgeübt werden soll.
Urlauber- und Ausländerfischereischein - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online
 
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Nordrhein-Westfalen anerkannt; eine Umschreibung ist nicht erforderlich. Dasselbe gilt für Fischerprüfungszeugnisse, sofern die Inhaberin bzw. der Inhaber zum Zeitpunkt der Prüfung nicht in Nordrhein-Westfalen gemeldet war.
Das Mitführen eines Fischereischeins ist auch beim Angeln an kommerziellen Angelteichen  verpflichtend.
Neben dem Fischereischein wird noch ein Fischereierlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers am jeweiligen Gewässer benötigt (z.B. Fischereigenossenschaft, Gewässereigentümer, Fischereirechtpächter). Der Fischereierlaubnisschein kann häufig auch in nahegelegenen Angelgeschäften und online erworben werden.
 


Die Vor-Ort-Beantragung der Fischereischeine erfolgt bei der unteren Fischereibehörde nach vorheriger Terminvergabe über Tel. 207-4846.
Die Zahlung vor Ort ist per Girocard („EC-Karte“) möglich.

Bei Nutzung des Onlinedienstes steht der digitale Fischereischein nach erfolgter Bezahlung unmittelbar im Postfach des BundID-Nutzerkontos der antragstellenden Person zur Verfügung.
Bei Antragstellung vor Ort bei der unteren Fischereibehörde erfolgt i. d. R. die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck ebenfalls unmittelbar. 
Der Fischereischein im Scheckkarten-Format wird wenige Wochen später automatisch per Post zugestellt.

ACHTUNG: Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei der unteren Fischereibehörde beantragen. Die Online-Beantragung ist in diesen Fällen nicht möglich.

Bei Onlinebeantragung:

  • Identitätsnachweis über eID des Personalausweises via digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID)
  • Der Zugangscode nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung ab 3. Juli 2026
Bei Beantragung bei der örtlich zuständigen Gemeinde

  • Fischerprüfungszeugnis, Fischereischein oder sonstiger Sachkundenachweis gemäß § 31 Abs. 4 Landesfischereigesetz NRW
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Personalausweis) oder Schülerausweis
  • Bei Antragstellung für Dritte: entsprechende Vollmacht inkl. Selbstauskunft für die dritte Person. Siehe weitere Infos unter: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen

Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

Fischereischein auf Lebenszeit
  • Online-Antrag: 18 Euro (Verwaltungsgebühr des Landes)
  • Beantragung bei der unteren Fischereibehörde 30 Euro (Verwaltungsgebühr des Landes 18 Euro zzgl. Bearbeitungsgebühr der Gemeinde 12 Euro)
Hinzu kommt ggf. die Gebühr für die Fischereiabgabe:
 
Für ein Kalenderjahr
1. Online-Antrag (Landesdienst)
  • Fischereiabgabe: 10 Euro
  • Verwaltungsgebühr: 4 Euro
  • Gesamtgebühr: 14 Euro
2. Beantragung bei der unteren Fischereibehörde: 
  • Fischereiabgabe: 10 Euro
  • Verwaltungsgebühr: 12 Euro
  • Gesamtgebühr: 22 Euro
Für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre
1. Online-Antrag (Landesdienst)
  • Fischereiabgabe: 30 Euro
  • Verwaltungsgebühr: 12 Euro
  • Gesamtgebühr: 42 Euro
2. Beantragung bei der unteren Fischereibehörde: 
  • Fischereiabgabe: 30 Euro
  • Verwaltungsgebühr: 20 Euro
  • Gesamtgebühr: 50 Euro


§§ 31, 33, 34, 35 und 36 des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen

  • ständiger Wohnsitz im Land Nordrhein-Westfalen
  • eine in NRW anerkannte und bestandene Fischerprüfung 
Ausnahmen gibt es unter anderem für im Bereich der Fischerei ausgebildete Personen (siehe vollständige Aufzählung in § 31 Abs. 4 Landesfischereigesetz) 


Die Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen ist der zentrale Ansprechpartner für Fragen zum digitalen Fischereischein, zur Fischereiabgabe sowie zum Fachverfahren DigiFischDok. Die Leitstelle koordiniert landesweit die Digitalisierung des Fischereischeinwesens und steht unterstützend zur Verfügung
Leitstelle für Fischereischeinwesen | LAVE NRW

Standort


Rathaus I

Rathausstraße 11
58095 Hagen

Organisation


Stadt Hagen - Umweltamt

Rathausstraße 11
58095 Hagen