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Fischerprüfung Zulassung Zulassung zur Fischerprüfung
Damit ein Fischereischein erteilt werden kann, muss in der Regel zuvor die Fischerprüfung abgelegt werden. Die Fischerprüfung besteht zur Zeit aus drei Teilen:
 1. Theorieprüfung: Multiple-Choice-Test mit 60 Fragen aus den sechs Themengebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- undTierschutz, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde).
 2. Fischerkennungsprüfung: Das korrekte Bestimmen von 6 zufällig ausgewählten Fischarten anhand von Bildtafeln.
 3. Rutenbau: Der waidgerechte Zusammenbau von einer aus zehn vorgegebenen Angelruten für bestimmte Zielfische und Techniken
https://www.hagen.de/dateien/unser-service/umwelt-natur-und-klima/jagd-und-fischerei/anmeldung-fischerpruefung.pdf
  • Antragsformular, Kopie Personalausweis/Reisepass 
  • Jugendliche benötigen zusätzlich eine Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten (Kopie des Personalausweises/Reisepasses des Erziehungsberechtigten beifügen),
  • Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs.3 Fischerprüfungsordnung (erforderlich bei Personen deren Wohnsitz nicht in Hagen liegt)
  • Die Prüfung ist grundsätzlich bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen.
  • Die nächste Fischerprüfung der Stadt Hagen findet voraussichtlich im Frühjahr 2027 statt. Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben.
  • Für die Teilnahme an der Prüfung wird eine vorab zu zahlende Gebühr in Höhe von derzeit 50 Euro erhoben.

Fischerprüfung https://www.hagen.de/serviceportal/leistung/fischerpruefung-zulassung-325.html Stadt Hagen
Stadt Hagen - Umweltamt
Rathausstraße 11 58095 Hagen
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Fischerprüfung Zulassung

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Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Per Post und vor Ort

Beschreibung

Damit ein Fischereischein erteilt werden kann, muss in der Regel zuvor die Fischerprüfung abgelegt werden. Die Fischerprüfung besteht zur Zeit aus drei Teilen:
 1. Theorieprüfung: Multiple-Choice-Test mit 60 Fragen aus den sechs Themengebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- undTierschutz, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde).
 2. Fischerkennungsprüfung: Das korrekte Bestimmen von 6 zufällig ausgewählten Fischarten anhand von Bildtafeln.
 3. Rutenbau: Der waidgerechte Zusammenbau von einer aus zehn vorgegebenen Angelruten für bestimmte Zielfische und Techniken

  • Antragsformular, Kopie Personalausweis/Reisepass 
  • Jugendliche benötigen zusätzlich eine Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten (Kopie des Personalausweises/Reisepasses des Erziehungsberechtigten beifügen),
  • Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs.3 Fischerprüfungsordnung (erforderlich bei Personen deren Wohnsitz nicht in Hagen liegt)

  • Die Prüfung ist grundsätzlich bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen.
  • Die nächste Fischerprüfung der Stadt Hagen findet voraussichtlich im Frühjahr 2027 statt. Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben.
  • Für die Teilnahme an der Prüfung wird eine vorab zu zahlende Gebühr in Höhe von derzeit 50 Euro erhoben.

Standort


Rathaus I

Rathausstraße 11
58095 Hagen

Organisation


Stadt Hagen - Umweltamt

Rathausstraße 11
58095 Hagen