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Ein- & Auswanderung
Niederlassungserlaubnis bei einem Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Auf einen Blick
Als Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon nach einem dreijährigen oder fünfjährigen Aufenthalt im Bundesgebiet ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragen.
Online-Dienst
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Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Nur Online
Beschreibung
Ausländerbehörde Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen
58095 Hagen
etwa 12 Wochen
- gültiger Nationalpass/Reiseausweis
- digitales biometrisches Foto
- Geburts- und/oder Heiratsurkunde
- Arbeitsvertrag
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder Arbeitslosengeld-/Grundsicherungs-/Sozialhilfe-/Bürgergeldbescheid
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung
- Zertifikat Integrationskurs oder Sprachzertifikat und Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (beim Vorsprachetermin ausgefüllt und unterschrieben mitbringen)
- Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
- aktuelle Schulbescheinigung
- Erklärung der Eheleute über die familiäre Lebensgemeinschaft (beim Vorsprachetermin unterschrieben mitbringen)
Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.
Stellen Sie den Antrag auf Erteilung sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres aktuell gültigen Aufenthaltstitels.
Individuell je nach Antragsangaben
§§ 26 AufenthG
Sie stellen online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich (Aufnahme der biometrischen Daten).
Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!
Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem eingestellt.
Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!
Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem eingestellt.
Online-Terminvergabe
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Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11
58095 Hagen