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Niederlassungserlaubnis bei einem Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Sie sind Ausländer. Sie kommen aus einem Land, das nicht zur EU (Europäischen Union) oder dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) gehört. Sie halten sich seit mindestens drei bzw. fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet auf.  https://services.hagen.de/niederlassungserlaubnis/
Als Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon nach einem dreijährigen oder fünfjährigen Aufenthalt im Bundesgebiet ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragen.
§§ 26 AufenthG
  • gültiger Nationalpass/Reiseausweis
  • digitales biometrisches Foto
  • Geburts- und/oder Heiratsurkunde
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder Arbeitslosengeld-/Grundsicherungs-/Sozialhilfe-/Bürgergeldbescheid
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Zertifikat Integrationskurs oder Sprachzertifikat und Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (beim Vorsprachetermin ausgefüllt und unterschrieben mitbringen)
  • Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
  • aktuelle Schulbescheinigung
  • Erklärung der Eheleute über die familiäre Lebensgemeinschaft (beim Vorsprachetermin unterschrieben mitbringen)
Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.

Individuell je nach Antragsangaben

Sie stellen online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich (Aufnahme der biometrischen Daten).

Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!

Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem eingestellt.
etwa 12 Wochen
Stellen Sie den Antrag auf Erteilung sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres aktuell gültigen Aufenthaltstitels. 
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Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Ein- & Auswanderung

Niederlassungserlaubnis bei einem Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

Auf einen Blick
Als Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon nach einem dreijährigen oder fünfjährigen Aufenthalt im Bundesgebiet ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragen.

Online-Dienst

Zum Online-Dienst
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Beschreibung

Ausländerbehörde Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen

etwa 12 Wochen

  • gültiger Nationalpass/Reiseausweis
  • digitales biometrisches Foto
  • Geburts- und/oder Heiratsurkunde
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder Arbeitslosengeld-/Grundsicherungs-/Sozialhilfe-/Bürgergeldbescheid
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Zertifikat Integrationskurs oder Sprachzertifikat und Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (beim Vorsprachetermin ausgefüllt und unterschrieben mitbringen)
  • Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
  • aktuelle Schulbescheinigung
  • Erklärung der Eheleute über die familiäre Lebensgemeinschaft (beim Vorsprachetermin unterschrieben mitbringen)
Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.

Stellen Sie den Antrag auf Erteilung sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres aktuell gültigen Aufenthaltstitels. 

Individuell je nach Antragsangaben

§§ 26 AufenthG

Sie stellen online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich (Aufnahme der biometrischen Daten).

Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!

Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem eingestellt.

Online-Terminvergabe

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Rathausstraße 11
58095 Hagen