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Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen Familienangehörige von Deutschen können in der Regel eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind und die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht.  https://services.hagen.de/niederlassungserlaubnis/#/
Sie sind Ausländer. Sie kommen aus einem Land, das nicht zur EU (Europäischen Union) oder dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) gehört. Sie sind oder
möchten nach Deutschland, um mit Ihrem deutschen Familienangehörigen zusammenzuleben.
§ 28 AufenthG
  • gültiger Nationalpass/Reiseausweis
  • digitales biometrisches Foto
  • Geburts- und/oder Heiratsurkunde
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder Arbeitslosengeld-/Grundsicherungs-/Sozialhilfe-/Bürgergeldbescheid
  • Nachweis über 60 Mon. Beiträge zur Rentenversicherung (z.B. Rentenauskunft oder Bescheinigung der Versicherung)
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Zertifikat Integrationskurs oder Sprachzertifikat B1 und Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (beim Vorsprachetermin ausgefüllt und unterschrieben mitbringen)
  • Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
  • aktuelle Schulbescheinigung
  • Erklärung der Eheleute über die familiäre Lebensgemeinschaft (beim Vorsprachetermin unterschrieben mitbringen)
Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.
Individuell je nach Antragsangaben
Sie stellen online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich (Aufnahme der biometrischen Daten).

Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!

Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem eingestellt.
etwa 12 Wochen
etwa 12 Wochen

Stellen Sie den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres aktuell gültigen Aufenthaltstitels. 
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Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Ein- & Auswanderung

Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Auf einen Blick
Sie sind Ausländer. Sie kommen aus einem Land, das nicht zur EU (Europäischen Union) oder dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) gehört. Sie sind oder
möchten nach Deutschland, um mit Ihrem deutschen Familienangehörigen zusammenzuleben.

Online-Dienst

Zum Online-Dienst
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Beschreibung

Ausländerbehörde Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen

etwa 12 Wochen

  • gültiger Nationalpass/Reiseausweis
  • digitales biometrisches Foto
  • Geburts- und/oder Heiratsurkunde
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder Arbeitslosengeld-/Grundsicherungs-/Sozialhilfe-/Bürgergeldbescheid
  • Nachweis über 60 Mon. Beiträge zur Rentenversicherung (z.B. Rentenauskunft oder Bescheinigung der Versicherung)
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Zertifikat Integrationskurs oder Sprachzertifikat B1 und Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (beim Vorsprachetermin ausgefüllt und unterschrieben mitbringen)
  • Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
  • aktuelle Schulbescheinigung
  • Erklärung der Eheleute über die familiäre Lebensgemeinschaft (beim Vorsprachetermin unterschrieben mitbringen)
Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.

etwa 12 Wochen

Stellen Sie den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres aktuell gültigen Aufenthaltstitels. 

Individuell je nach Antragsangaben

§ 28 AufenthG

Sie stellen online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich (Aufnahme der biometrischen Daten).

Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!

Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem eingestellt.

Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Beantragen kann die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich jeder Familienangehörige eines Deutschen (Ehegatte, minderjähriges lediges Kind, Elternteil eines minderjährigen ledigen Kindes zur Ausübung der Personensorge), der unter anderem
  • seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige(r) eines oder einer Deutschen,
  • mindestens dreijährige familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1)

Online-Terminvergabe

Zur Online-Terminvergabe

Organisation


Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausstraße 11
58095 Hagen