Amt und Aufgaben der Schiedsperson

In Hagen finden die Schlichtungsverhandlungen in der Regel in der Wohnung der zuständigen Schiedsperson statt.


Die Aufgaben einer Schiedsperson umfassen u.a. Fälle von

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • leichte Körperverletzung sowie fahrlässige Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung
  • bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.
  • Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Bei den oben genannten Streitigkeiten darf - wenn Antragsteller und Antragsgegner ihren Wohnsitz, ihren Sitz oder eine Niederlassung in demselben Landgerichtsbezirk haben - erst dann Klage vor einem Gericht erhoben werden, wenn vorher bereits vor dem Schiedsamt oder einer anderen Gütestelle ein Schlichtungsverfahren ohne Erfolg durchgeführt wurde ( sog. außergerichtliche Streitschlichtung ).


Den Parteien wird in einem solchen Fall eine Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt.


Gebühren

  • Die Gebühr für die Schlichtungsverhandlung beträgt 20,- €; kommt ein Vergleich zustande, so beträgt die Gebühr 30 Euro. Unter besonderen Umständen kann die Gebühr bis auf 50 Euro erhöht werden.Hinzu kommen die Auslagen der Schiedsperson u.a. für Porto, Dolmetscher und Schreibauslagen.

Hagener Schiedspersonen

Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen in Hagen folgende Schiedsfrauen und Schiedsmänner ( Schiedspersonen ) ehrenamtlich wahr:

  • Bezirk 1: (Stadtmitte, Remberg, Kuhlerkamp, Wehringhausen)
    Herr Görlach, Eberhard

    Rembrandtstr. 22, 58095 Hagen
    Tel. 02331 31311
    e-mail: egoerlach@web.de
    Vertreter:
    Stadtmitte: Herr Krüner, Schiedsperson des Bezirks 5
    Remberg: Herr Theimann, Schiedsperson des Bezirks 4
    Kuhlerkamp: Herr Eickhoff, Schiedsperson des Bezirks 3
    Wehringhausen: Herr Barndt, Schiedsperson des Bezirks 2

  • Bezirk 2: (Altenhagen, Eckesey, Fleyer Viertel, Eppenhausen, Emst)
  • Herr Barndt, Thorsten
  • Frommannweg 40
    58099 Hagen
    Tel. 02331 3960591
    e-mail: Grisu111@yahoo.de
    Amtsraum: Villa Post,
    Wehringhauser Str.38
    58089 Hagen
    (Termine nach Vereinbarung)
    Vertreter: Herr Eickhoff, Schiedsperson des Bezirks 3

  • Bezirk 3: (Eckesey-Nord, Vorhalle, Boelerheide, Boele, Kabel, Bathey, Fley, Helfe, Garenfeld)
  • Herr Eickhoff, Jürgen
    Dr.-Lammert-Weg 16, 58099 Hagen

    Tel.: 02331 633470
    e-mail: Juergen.Eickhoff@schiedsmann.de
    Vertreter: Herr Barndt, Schiedsperson des Bezirks 2

  • Bezirk 4: (Berchum, Halden, Herbeck, Henkhausen, Reh, Holthausen, Hohenlimburg)
    Herr Theimann, Uwe

    Schloßblick 36, 58119 Hagen
    Tel. 02334 2756
    e-mail: uwetheimann@t-online.de
    Vertreter: Herr Krüner, Schiedsperson des Bezirks 5

  • Bezirk 5: (Eilpe, Selbecke, Delster, Dahl, Priorei, Rummenohl)
    Herr Krüner, Alfred

    Wörthstr. 13, 58091 Hagen
    Tel. 02331/57470, mobil 015756364245
    e-mail: akruener@gmx.de
    Vertreter: Herr Theimann, Schiedsperson des Bezirks 4

  • Bezirk 6: (Haspe)
    Herr Huschka, Hans-Jürgen
    (wird aktuell vertreten)
    Augustastr. 93, 58089 Hagen
    Tel. 02331 332020 oder 0179 4947581
    Fax: 02331/332027
    Amtsraum: Torhaus Haspe, Kölner Str.1, 58135 Hagen
    Termine nach tel. Vereinbarung;
    Vertreter: Herr Krüner, Schiedsperson des Bezirks 5

Zuständig ist die Schiedsperson, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.

Hat das Schlichtungsverfahren einen Bezug zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit der Gegenpartei, kann auch deren Niederlassung die Zuständigkeit einer Schiedsperson begründen.

Handelt es sich bei der Gegenpartei um eine juristische Person, richtet sich die Zuständigkeit nach ihrem Sitz oder ihrer Niederlassung.

Daneben gelten folgende zusätzlichen besonderen Zuständigkeiten:

• Bei Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- und Pachtverhältnissen über Räume ist auch die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk sich die Räume befinden.

• Bei Streitigkeiten über Ansprüche aus Eigentum an einem Grundstück oder wegen dessen Belastung ist auch die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk das Grundstück liegt.

• Bei Streitigkeiten innerhalb einer Hausgemeinschaft sowie zwischen Bewohnern unmittelbar aneinandergrenzender Hausgrundstücke unabhängig von der rechtlichen Beziehung der Parteien ist auch die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk das Haus beziehungsweise die Hausgrundstücke liegen.

Sind mehrere Schiedspersonen zuständig, hat die antragstellende Partei die Wahl.

Um festzustellen, welche Straßen den einzelnen Schiedsamtsbezirken zugeordnet sind, wählen Sie bitte den Link "Schiedsamtsbezirke".

Standort & Erreichbarkeit

Rechtsamt
Rathausstr. 11
58095 Hagen
Gebäudeteil B, 2. Etage
Telefax: 02331 207-2430
Telefon: 02331 207-3193

Öffnungszeiten

Montagnach telefonischer Vereinbarung
Dienstagnach telefonischer Vereinbarung
Mittwochnach telefonischer Vereinbarung
Donnerstagnach telefonischer Vereinbarung
Freitagnach telefonischer Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Broschüren & Sonstiges

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