Hier wird Stadtpolitik gemacht: Der Rat der Stadt Hagen. (Foto: Michael Kaub/Stadt Hagen) Hier wird Stadtpolitik gemacht: Der Rat der Stadt Hagen. (Foto: Michael Kaub/Stadt Hagen)

Stadtpolitik

Nach Paragraph 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. In freier Selbstverwaltung fördern sie durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe das Wohl der Einwohner und Einwohnerinnen.


Der Rat und der Oberbürgermeister vertreten die Bürgerschaft. Sie werden alle fünf Jahre gewählt. Dabei haben die Ratsmitglieder ein freies Mandat. Sie sind nur dem Gesetz sowie ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.


Der Rat ist für alle Angelegenheiten der Stadtverwaltung zuständig und entscheidet über die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll. Er wählt die Mitglieder der Ratsausschüsse sowie ihre Vertreter und er wählt die Beigeordneten (Dezernenten).


Der Rat setzt Satzungen und andere ortsrechtliche Bestimmungen fest und erlässt die Haushaltssatzung und den Stellenplan. Er entscheidet unter anderem über Eigenbetriebe und Gesellschaften der Stadt. Der Rat wählt die Mitglieder der Ratsausschüsse.

Bürgerinformationssystem

Die aktuellen Sitzungstermine sowie die Tagesordnungen und Beschlüsse des Hagener Rates, der Bezirksvertretungen und weiterer Gremien sind im Ratsinformationssystem (ALLRIS) online recherchierbar. Bequem können Sie Vorlagen und Beschlüsse nachlesen. Zudem ist ein Recherchesystem enthalten, mit dem Sie weiterführende Informationen aus dem gesamten Datenbestand erhalten.

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