Amtsärztliche Gesundheitszeugnisse und Gutachten

z. B. bei Einstellung in den öffentlichen Dienst, Überprüfung der Fahrtauglichkeit auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde, Prüfungsbefreiungen soweit gesetzlich vorgeschrieben (z. B. bei Staatsexamen)


Standort & Erreichbarkeit:

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Zentrale Anmeldung

Rathaus II

Berliner Platz 22

58089 Hagen

4. Etage, Zimmer D.441


Anmeldung und Terminvereinbarung:

Telefon: 02331 207-5836, -5627


Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 08:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag: 08:30 - 11:00 Uhr

Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Untersuchungsantrag / Untersuchungsauftrag
  • Lichtbildausweis

Anerkennung Gesundheitsberufe

Anerkennung von ausländischen Ausbildungen in nicht ärztlichen Gesundheitsberufen, Erteilung von Berufserlaubnissen


Standort und Erreichbarkeit:

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Medizinalaufsicht

Rathaus II

Berliner Platz 22

58089 Hagen

4. Etage, Zimmer A.422


Telefon: 02331 207-3469

Telefax: 02331 207-2453


Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr
  • Freitag: 08:30 - 12 Uhr

Besonderheiten / Befreiungen:

  • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Dienstleistung.
  • Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles.

Arzneimittelüberwachung

Im Rahmen des Verbraucherschutzes werden Betriebe und Einrichtungen, in denen Arzneimittel an Endverbraucher abgegeben werden, überwacht (z. B. Apotheken, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Drogerien, Reformhäuser, Supermärkte etc.).


Standort und Erreichbarkeit:

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Amtsapothekerin

Rathaus II

Berliner Platz 22

58089 Hagen


4. Etage, Zimmer A.419


Telefon: 02331 207-3726

Telefax: 02331 207-2453


Öffnungszeiten:

nach Vereinbarung


Sonstiges:

Aktuelle Verbraucherinformationen über Arzneimittel finden Sie hier auf den Seiten des

Landeszentrum für Gesundheit NRW

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG)


Erstmalige Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz:

Wer eine Arbeit mit Lebensmitteln beginnt, muss beim Gesundheitsamt an einer Belehrung teilnehmen. Dabei geht es um das Verhalten bei Krankheit und um die Grundlagen der Lebensmittelhygiene.

Die Informationen werden über einen Vortrag und einen Film vermittelt. Eine körperliche Untersuchung findet nicht statt.


Standort & Erreichbarkeit:

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz

Verwaltungsgebäude Haus Busch (Herrenhaus)

Haus Busch 1

58099 Hagen


Terminvereinbarung:

Die Belehrungen finden bis auf Weiteres ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Dies ist möglich:


  • Per Kontaktaufnahme über den Direktkontakt: Direktkontakt
    Teilen Sie in dieser Nachricht Ihren Vor- und Zunamen, Ihre aktuelle Anschrift, Ihr Geburtsdatum und möglichst eine Telefonnummer, unter der Sie bei Rückfragen erreicht werden können, mit.
  • Telefonisch: montags bis freitags unter 02331 207-3706 (evtl. Anrufbeantworter)

Terminwünsche werden, sofern möglich, im Rahmen der unten aufgeführten Belehrungstermine, berücksichtigt.


Belehrungstage und -uhrzeiten:

  • dienstags und mittwochs: 9:00 Uhr und 14:00 Uhr

Hinweis: Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hagen ist vorrangig für die Einwohner/innen und Bürger/innen der Stadt Hagen zuständig. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten werden nur dann Termine an Personen, die nicht in Hagen gemeldet sind, vergeben, wenn die jeweilige Terminauslastung dies zulässt.


Vorgehensweise am Belehrungstag / notwendige Unterlagen:

  • Erscheinen Sie ca. 10 Minuten vor Belehrungsbeginn.
  • Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein o. Ä.) mit.
  • Minderjährige müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden oder die unterschriebene Erklärung der Sorgeberechtigten zum Termin mitbringen.
  • Die Belehrung ist kostenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 25,00 € ist möglichst per EC-Karte zu entrichten, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Planen Sie ca. 60 Minuten Aufenthalt vor Ort ein.


An- und Abfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Buslinie 543 der Hagener Straßenbahn AG


Hagen Spielbrink Richtung -> Profilstraße Schleife

Profilstraße Schleife Richtung -> Hagen Spielbrink


jeweils über die Knotenpunkte

• Haspe Zentrum

• Hagen Hbf.

• Stadtmitte

• Loxbaum


Ausstieg / Einstieg Haltestelle Haus Busch


Parkmöglichkeiten bei der Anreise mit dem eigenen PKW:

Sie erreichen einen Parkplatz nach dem Abbiegen von der Feldmühlenstraße in die Straße „Haus Busch“ indem Sie über den Wendehammer fahren und sich leicht links halten.


Betäubungsmittel auf Reisen

Es gilt zu unterscheiden zwischen Reisen im sogenannten Schengener Raum und anderen internationalen Reisen. Bei Reisen im Schengener Raum handelt es sich um Reisen nach Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Italien, Österreich, Griechenland, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Schweiz, Liechtenstein.


Um einen ordnungsgemäßen Grenzübertritt sicherstellen zu können, ist grundsätzlich bei einer Reise mit Betäubungsmitteln eine Bescheinigung des behandelnden Arztes, beglaubigt durch die Gesundheitsbehörde, mit sich zu führen.


BtM-Bescheinigungen sind jeweils gültig für eine Reise von bis zu 30 Tagen, innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum. Die Ausstellung von zwei aufeinanderfolgenden Bescheinigungen ist nicht zulässig. Bei einer Reisedauer von mehr als 30 Tagen ist im Zielland zur weiteren Arzneimittelversorgung ein Arzt aufzusuchen. Dies gilt sowohl für den Schengen Raum als auch für Drittstaaten. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.


Soweit Sie eine Reise mit Betäubungsmitteln durchführen, sollten Sie rechtzeitig beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz folgende Unterlagen vorlegen:


  • ein ordnungsgemäß ausgefülltes und vom Arzt unterschriebenes Formular „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ (Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens) oder
  • bei Reisen in Nicht-Schengen-Staaten ein entsprechend ordnungsgemäß ausgefülltes internationales Formular. Das Formular muss den Stempel des behandelnden Arztes enthalten. Der Patient sollte sich im Vorfeld selbst bei der diplomatischen Vertretung des Urlaubslandes über die Einfuhrbestimmungen informiert haben. Die Formulare liegen in der Regel den behandelnden Ärzten vor, können aber auch unter https://www.bfarm.de (Reisen mit BtM) heruntergeladen werden.
    • Die Schengener Bescheinigung erhalten Sie hier
    • Das internationale Formular erhalten Sie hier.

  • eine Kopie des letzten Rezeptes

  • den Personalausweis des/der Patienten/in oder eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Vertreters/in.

Die Beglaubigung ist kostenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 10,00 € kann in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.


Standort und Erreichbarkeit:

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz

Rathaus II

Berliner Platz 22

58089 Hagen

4. Etage, Zimmer A.419


Telefon: 02331 207-3726 oder -2945 oder -3469

Telefax: 02331 207-2453


Öffnungszeiten:

nach telefonischer Vereinbarung


Frühe Hilfen - Schwangerschaft und Geburt


Informationen siehe Link zum Fachbereich Jugend & Soziales:

Frühe Hilfen

Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder


Standort & Erreichbarkeit:

Stadt Hagen

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Rathaus II

Berliner Platz 22

58089 Hagen


4. Etage, Zimmer D.455


Telefon: 02331 207-3725

Telefax: 02331 207-2453


Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:45 Uhr
  • Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Gefahrstoffüberwachung

Im Rahmen des Verbraucherschutzes werden regelmäßig Betriebe, die Gefahrstoffe im Einzelhandel an private Endverbraucher abgeben (z.B. Baumärkte, Gartencenter, Landhandelsbetriebe, Drogerien, Tankstellen, Dampfershops, Zoofachgeschäfte und Supermärkte) und der ortsansässige Versandhandel kontrolliert. Um eine gefahrlose und gefahrenbewusste Anwendung zu erreichen, werden bei Gefahrstoffen und Bioziden die richtige Kennzeichnung, sowie gegebenenfalls zusätzliche Merkmale, wie kindergesicherte Verschlüsse und tastbare Gefahrenhinweise überprüft. Des Weiteren wird die Einhaltung von Abgabevorschriften, Verboten und Beschränkungen überwacht.


Einige Chemikalien unterliegen aufgrund ihrer Gefährlichkeit den Vorschriften der Chemikalienverbots-Verordnung. Der Handel mit solchen Chemikalien bedarf einer behördlichen Erlaubnis bzw. der geplante Handel muss der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Diese Verordnung regelt auch, wann und wie Abgabebücher geführt werden müssen, welche Sachkunde benötigt wird und für welche Stoffe ein Selbstbedienungsverbot gilt.


Standort & Erreichbarkeit:

Stadt Hagen

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Amtsapothekerin

Rathaus II

Berliner Platz 22

58089 Hagen

4. Etage, Zimmer A.419


Telefon: 02331 207-3726

Telefax: 02331 207-2453


Öffnungszeiten:

nach Vereinbarung

Gelbfieberimpfstelle Nr. 7 / Impfberatung

Durchführung von Gelbfieberimpfungen für Auslandsreisen


Gelbfieberimpfungen für Auslandsreisen können Sie bei Frau Schäler, Fachärztin für Innere Medizin, Leitende Notärztin bei der Feuerwehr der Stadt Hagen, in Anspruch nehmen.


Bezüglich allgemeiner Reiseimpfungen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.


Anmeldung und Terminvergabe:

ausschließlich per E-Mail: Birgit.Schaeler@stadt-hagen.de

(Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer für einen möglichen Rückruf an.)


Öffnungszeiten:

nach telefonischer Vereinbarung


Besonderheiten / Befreiungen:

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles.


Weitere Gelbfieberimpfstelle in Hagen:

  • Praxis Dres. Langhoff, Am Rastebaum 3, 58097 Hagen, Tel. 02331 8 25 24

Externer Link:

Centrum für Reisemedizin Düsseldorf

Gesundheitsberichterstattung (GBE)


Standort & Erreichbarkeit:

Stadt Hagen

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz

Berliner Platz 22

58089 Hagen

4. Etage, Zimmer A.402


Telefon: 02331 207-3714

Telefax: 02331 207-2453


Planungen

...brauchen fundierte Grundlagen. Damit Planungen und Maßnahmen langfristig effektiv sein können, bedarf es einer kontinuierlichen Analyse gesundheitlicher Versorgungsfelder. Deshalb ist die Gesundheitsberichterstattung wichtig für die Arbeit der Gesundheitskonferenz. Diese sammelt und analysiert gesundheitsrelevante Daten, macht Fakten transparent und kreist Problemfelder ein. Darüber hinaus liefert sie Aussagen, ob Ziele erreicht worden sind. Es gibt Basis- und Themenberichte.


Veröffentlichungen:

Gesundheitsförderung

Planung und Koordination gesundheitsfördernder Projekte. Selbsthilfebüro Hagen.


Standort und Erreichbarkeit:

Stadt Hagen

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Gesundheitsförderung, Selbsthilfebüro

Rathaus II

Berliner Platz 22

58089 Hagen

4. Etage, Zimmer A.402


Telefon: 02331 207-3714

Telefax: 02331 207-2453


Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag: nach Vereinbarung
  • Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr (Selbsthilfebüro)

HIV- und AIDS-Beratung

STD-Beratung, HIV-Test


Der Rat der Stadt Hagen hat beschlossen, dass die anonyme HIV-/AIDS-Beratung nicht mehr beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz stattfindet.

Seit dem 01.01.2009 können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger bei der Aidshilfe Hagen e. V. zum Thema AIDS / HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten beraten lassen. Wer einen anonymen und kostenlosen HIV-Test durchführen lassen möchte, der wendet sich ebenfalls an die Beratungsstelle der Aidshilfe Hagen e.V., Körnerstraße 82c, 58095 Hagen, Telefon 02331 33 88 33.


Externer Link:

Aidshilfe Hagen e. V.

Impfungen für Kinder

Schutzimpfungen für Kinder, Beratung und Information.


Standort & Erreichbarkeit:

Stadt Hagen

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Berliner Platz 22

58089 Hagen

4. Etage, Zimmer D.455


Telefon: 02331 207-3725

Telefax: 02331 207-2453


Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:45 Uhr
  • Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Kopfläuse

Entgegennahme von Meldungen, Untersuchung und Beratung bei Kopflausbefall.


Standort & Erreichbarkeit:

Stadt Hagen

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Rathaus II

Berliner Platz 22

58089 Hagen

4. Etage, Zimmer D.455 - D.451


Telefon: 02331 207-3725 (-3724, -3722, -3634, -5576, -5575)

Telefax: 02331 207-2453


Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Infoblatt über Kopflausbefall

Leichenpass - Überführung von Verstorbenen ins Ausland

Ausstellung von Leichenpässen


Standort und Erreichbarkeit:

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Medizinalaufsicht

Rathaus II

Berliner Platz 22

58089 Hagen

4. Etage, Zimmer A.422


Telefon: 02331 207-3469

Telefax: 02331 207-2453


Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:45 Uhr
  • Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Benötigte Unterlagen:

Nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW werden folgende Unterlagen benötigt:


  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
  • Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil)
  • zweite Leichenschau durch den Amtsarzt - setzen Sie sich dafür mit der o. g. Fachdienststelle in Verbindung
  • bei Vorlage einer Bescheinigung der Staatsanwaltschaft entfällt die 2. Leichenschau
  • Bestätigung der ordnungsgemäßen Einsargung

Die Leiche muss nach den Vorschriften des Bestattungsgesetzes NRW vom 01.09.2003 eingesargt und mit einem zur Leichenbeförderung bestimmten und hierfür ausgestatteten Fahrzeug befördert werden.


Gebühren:

  • Entscheidung über das Ausstellen eines Leichenpasses: 25,00 €
  • Zweite Leichenschau: 91,00 €

Die Gebühren können per EC-Karte oder in bar entrichtet werden.

Meldepflichtige Erkrankungen

Entgegennahme von Meldungen über meldepflichtige Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz.


Standort & Erreichbarkeit:

Stadt Hagen

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz

Haus Busch

Haus Busch 1

58099 Hagen


Telefon: 02331 207-3658 (-5608, -5572)

Telefax: 02331 207-2453


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:45 Uhr

Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr


Besonderheiten / Befreiungen:

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o. g. Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die obige zuständige Stelle.


Merkblätter Infektionskrankheiten

Meldepflicht Tbc

Entgegennahme und Verfolgung von Meldungen über Tuberkulose.


Standort & Erreichbarkeit:

Stadt Hagen

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Tbc.-Fürsorge

Haus Busch 1

58099 Hagen


Telefon: 02331 207-3717

Telefax: 02331 207-2453


Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr
  • Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Besonderheiten / Befreiungen:

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o. g. Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die obige zuständige Stelle.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz

Berliner Platz 22, 58089 Hagen


Bei Fragen rund um die Themen

Gesundheit und Verbraucherschutz

wenden Sie sich bitte an folgende

Rufnummer:

02331 207-3934

(montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr; freitags 8:00 bis 13:30 Uhr)


Terminvereinbarung für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für die Arbeit mit Lebensmitteln:

02331 207-3706

(evtl. Anrufbeantworter)

Alle Informationen zur Belehrung

finden Sie hier

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:30 - 11:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen